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4. Quartal 2020

1. Änderungsvereinbarung ab dem 01.07.2020 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V

vom 03.11.2020

Gegenstand der 1. Änderungsvereinbarung zum Honorarvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020:

  • Ein- und Ausdeckelung von Leistungen 
  • Aufnahme von weiteren extrabudgetären Leistungen

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2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie

vom 03.12.2020

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2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen KV Berlin und TK

vom 17.08.2020

Gegenstand der 2. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 24.01.2018, i.d.F. der 1. Änderungsvereinbarung vom 08.04.2019:

  • Mit Wirkung ab dem 01.10.2019, ab dem 01.01.2020, ab dem 01.04.2020, ab dem 01.07.2020 und ab dem 01.07.2021 werden eine Reihe von GOPs aus den jeweiligen Ziffernkränzen entfernt bzw. in den jeweiligen Ziffernkränzen aufgenommen.
  • Die Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vom 24.01.2018, i.d.F. der 1. Änderungsvereinbarung vom 08.04.2019, gilt bis inkl. Quartal 3/2020.
  • Die Vertragspartner verzichten einvernehmlich auf eine Spitzabrechnung für das Quartal 2/2020 und Quartal 3/2020 aufgrund des durch den 489. BA-Beschluss vorgegebenen notwendigen Ausschlusses von TSVG-gekennzeichneten Abrechnungsdaten.
  • Die Vertragspartner vereinbaren rechtzeitig vor der Datenlieferung für das Quartal 4/2020 die ab Quartal 4/2020 gültigen vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung des 489. BA-Beschlusses.

Die Ziffernkränze der Anlage des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend ausgetauscht.

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4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag gemäß § 140a SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der HEK - Hanseatischen Krankenkasse

vom 26.11.2020

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2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) 

vom 24.08.2020

Gegenstand der 2. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 30.01.2018, i.d.F. der 1. Änderungsvereinbarung vom 04.12.2018:

  • Mit Wirkung ab dem 01.10.2019, ab dem 01.07.2020, ab dem 01.10.2020, ab dem 01.07.2021 und ab dem 01.07.2022 werden eine Reihe von GOPs aus den jeweiligen Ziffernkränzen gestrichen bzw. in den jeweiligen Ziffernkränzen aufgenommen.
  • Mit Wirkung ab dem 01.10.2020 gilt der Bereinigungsbeschluss der 489. Sitzung.
  • Mit Wirkung ab dem 01.01.2021 werden die anzuwendenden Ziffernkränze für die IKK gesund plus geregelt.

Die Ziffernkränze der Anlage des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend geändert.

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Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab

vom 05.11.2020

mit Wirkung zum 1. Januar 2021

Streichung § 7 Abs. 4
Streichung § 9 Abs. 7, Tabelle 1
Vergütungsvolumen Kapitel 25

mit Wirkung zum 1. Januar 2020

§ 22c Fallzählungen
Anlage 6, QZV 19 und QZV 66

mit Wirkung zum 1. April 2018

Referenz-Fallwerte Labor, Nicht-Laborärzte

zu den HVM-Änderungen


Satzungsimpfvereinbarung (AOK Nordost)

2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost

vom 26.10.2020

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Impfvereinbarung (AOK Nordost)

Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost

vom 12.10.2020

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