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3. Quartal 2020

Strukturfonds zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes

Vertrag über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes

vom 17.08.2020

Die KV Berlin bildet gemäß § 105 Abs. 1a SGB V ab dem 01.01.2020 zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds und stellt hierfür 0,13 Prozent von der nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung. Die Krankenkassen entrichten zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds im Rahmen der quartalsweisen Rechnungslegung. 

Die Krankenkassen stellen darüber hinaus gemäß § 105 Abs. 1b SGB V einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR als Einmalbetrag im Jahr 2020 zweckgebunden zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes außerhalb der MGV zur Verfügung. 

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Versorgung von Hepatitis-C-Erkrankten ( AOK Nordost )

Protokollnotiz zum Vertrag nach § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost

vom 14.09.2020

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Baby on time (AOK Nordost)

2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die besondere Versorgung von schwangeren Frauen zur Vermeidung von Frühgeburten für AOK Versicherte “Baby on time“ gemäß § 140a SGB V i. d. F. vom 20. März 2020 zwischen der AOK NO und der KV Berlin

vom 04.09.2020

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Frühbehandlungsstrukturvertrag

4. Ergänzungsvereinbarung zur Anlage 1 zum Strukturvertrag gemäß § 73a SGB V  zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten („Frühbehandlungsstrukturvertrag“) - Vertrag über Maßnahmen zur Darmkrebsfrüherkennung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost

vom 21.09.2020

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Impfvereinbarung (Knappschaft)

1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der KNAPPSCHAFT

vom 21.09.2020

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Impfvereinbarung (AOK Nordost)

1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost

vom 26.08.2020

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Impfvereinbarung (vdek, BKKn, IKKn, SVLFG)

1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und den Ersatzkassen, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

vom 04.08.2020

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Versorgung von Hepatitis-C-Erkrankten ( AOK Nordost )

3. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin

vom 23.06./08.07.2020, gültig ab 01.04.2020

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Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten (AOK Nordost)

Protokollnotiz zum Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost

vom 11.08.2020, gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

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„electronic Life Saver - eLiSa“ (AOK Nordost)

2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK Nordost - „electronic Life Saver - eLiSa“ - zwischen der AOK Nordost und der KV Berlin

vom 03.08.2020, gültig ab 01.01.2020

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„electronic Life Saver - eLiSa“ (AOK Nordost)

1. Änderungsvereinbarung zum Vertrag auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK Nordost - „electronic Life Saver - eLiSa“ - zwischen der AOK Nordost und der KV Berlin

vom 23.06.2020, gültig ab 01.06.2020

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