Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Mindestpatientenzahl in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) beschlossen.
Fachärzt:innen der Gynäkologie, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Hausärzt:innen können sich auf zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten bewerben.
Anlage 13: Teilnehmende Krankenkassen zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
Anlage 7: Informationsblatt Versicherte zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Patienten eine geänderte Versicherteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden Krankenkassen angepasst.
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen den Versicherten eine geänderte Patienteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden BKKen angepasst.
Anlage 7: Informationsblatt Versicherte zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
Forderungskatalog der Vertreterversammlung der KV Berlin an die Politik bei der Ambulantisierung von Leistungen aus dem stationären Bereich, verabschiedet bei der Sitzung der VV am 23.11.2023
Der Berliner Apotheker-Verein schließt sich am 29. November den Protestaktionen fünf weiterer Bundesländer an. Eine Akutversorgung mit Notdienstapotheken in Berlin ist gesichert.
Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11 / J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse: Rundschreiben der KV Berlin vom 29.09.2023
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (Lesefassung von 2023; gültig ab 01.10.2023)
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; Lesefassung gültig ab 01.10.2023
3. Nachtrag vom 15.11.2023 zum J2-Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.10.2023
3. Nachtrag vom 15.11.2023 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gütlig ab 01.10.2023