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4387 Treffer:
Frauen steht ab der 13. SSW Mutterschutz zu  
2025-06-17
Frauen steht ab sofort nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu. Ein dazugehöriges Formular füllen Ärzt:innen aus. Es ist bei der KBV oder den Krankenkassen erhältlich.  
Vereinbarung mit den Ersatzkassen (ohne TK) zur KV-eigenen und KV-übergreifenden Bereinigung der MGV: 9. Änderungsvereinbarung vom 16.05.2025 zum Vertrag vom 09.01.2018  
2025-06-17
9. Änderungsvereinbarung vom 16.05.2025 zum Vertrag vom 09.01.2018 zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK), gültig ab 01.07.2025  
Vereinbarung zur KV-eigenen und KV-übergreifenden Bereinigung der MGV einer IKK: 5. Änderungsvereinbarung vom 04.04.2025 zur Vereinbarung vom 30.01.2018  
2025-06-16
5. Änderungsvereinbarung vom 04.04.2025 zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen vom 30.01.2018, i.d.F. der 4.…  
Rahmenvertrag Onkologie (TK): Teilnahmeerklärung Ärzt*in (Anlage B zum Rahmenvertrag Onkologie)  
2025-06-16
Anlage B: Teilnahmeerklärung Ärzt*in zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse  
Rahmenvertrag Onkologie (TK): Arzneimittelziele (Anlage E2 zum Rahmenvertrag Onkologie, Modul 2)  
2025-06-16
Anlage E2: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 2  
Rahmenvertrag Onkologie (TK): Arzneimittelziele (Anlage E1 zum Rahmenvertrag Onkologie, Modul 1)  
2025-06-16
Anlage E1: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1  
Rahmenvertrag Onkologie (TK): Vergütung (Anlage D1 zum Rahmenvertrag Onkologie, Modul 1)  
2025-06-16
Anlage D1: Teilnahme- und Datenschutzerklärung Versicherte zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1  
Rahmenvertrag Onkologie (TK): Biomarkertestung - Biosimilarquote (Anlage A1 zum Rahmenvertrag Onkologie, Modul 1)  
2025-06-16
Anlage A1: Biomarkertestung - Biosimilarquote zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1  
Anlage D1 (Vergütung) zum Vertrag zur besonderen Versorgung in der Onkologie zwischen TK und KV Berlin  
2025-06-16
Anlage D1 (Vergütung) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025  
Anlage A1 (Ärztliche Leistungen) zum Vertrag zur besonderen Versorgung in der Onkologie zwischen TK und KV Berlin  
2025-06-16
Anlage A1 (Ärztliche Leistungen) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025  
Anlage E2 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung in der Onkologie zwischen TK und KV Berlin  
2025-06-16
Anlage E2 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025  
Anlage E1 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung in der Onkologie zwischen TK und KV Berlin  
2025-06-16
Anlage E1 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025  
Arztpraxen können digitale Vordrucke nutzen  
2025-06-16
Laborüberweisungen können digital versendet und empfangen werden. Durch eine digitale Übertragung wird viel Papier eingespart und eine vereinfachte, schnellere Bearbeitung der Aufträge ermöglicht.  
Osteoporose: Anlage 3 - Teilnahmeerklärung Arzt zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Osteoporose  
2025-06-13
Anlage 3 - Teilnahmeerklärung Arzt zum Vertrag vom 20.05.2025 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen  
Ambulantes Operieren und Anästhesien: Teilnahmeerklärung für ambulantes Operieren einschließlich der Anästhesien  
2025-06-12
Genehmigungspflichtige Leistung Ambulantes Operieren und Anästhesien, Teilnahmeerklärung  
Künftig jährliche Anpassung bei Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen  
2025-06-11
Die Anpassung erfolgt analog zum Orientierungswert, allerdings nicht bei allen Pauschalen in voller Höhe.  
DMP Osteoporose: Rundschreiben vom 06.06.2025  
2025-06-10
Rundschreiben der Vertragsabteilung vom 06.06.2025 zum Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137 f SGB V (DMP) Osteoporose – GKV-Versicherte  
Vereinbarung mit der AOK zur KV-eigenen und KV-übergreifenden Bereinigung der MGV: 4. Änderungsvereinbarung vom 19.03.2025 zur Vereinbarung vom 09.01.2018 i.d.F. der 3. Änderungsvereinbarung vom 27.05.2022  
2025-06-10
4. Änderungsvereinbarung vom 19.03.2025 zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost 09.01.2018, i.d.F. der 3. Änderungsvereinbarung vom 27.05.2022, mit Wirkung ab dem 01.07.2025  
Zervix-Zytologie: Antrag auf Abrechnungsgenehmigung  
2025-06-10
Genehmigungspflichtige Leistung Zervix-Zytologie, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Cervix uterigemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung …  
Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI: Austausch zahlreicher Komponenten bis Jahresende  
2025-06-06
Durch die Umstellung auf das neuen Verschlüsselungsverfahren müssen laut gematik infolgedessen etliche Konnektoren, Heilberufs-, Praxisausweise sowie Gerätekarten ausgetauscht werden.