Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) sind grundsätzlich nicht regressfähig. Nur bei grob fahrlässigen Handlungen kann eine Regressfähigkeit gegenüber der Praxis bestehen. Gegenüber der KV sind Praxisinhaber:innen /Vertragspartner:innen persönlich für die…
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) können allein beim ÄBD mitfahren, wenn bereits eine Facharzt-Anerkennung und Arztregister-Eintragung erfolgt sind. Weitere Informationen zu ÄiW im Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie hier.
Das geltende Arbeitsrecht, insbesondere das Berliner Bildungsurlaubsgesetz gibt Auskunft zu Fortbildungstagen. Alternativ können auch Absprachen mit den Vertragsparteien erfolgen.
Ja, es besteht die Möglichkeit eine Zweigpraxis zu eröffnen oder einen ausgelagerten Praxisraum zu betreiben.
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, wenn die Zweigpraxis im Planungsbereich Berlin gegründet werden soll. Ist die Zweigpraxis in einem anderen KV-Bezirk geplant, so entscheidet…
Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind die in § 19a Absatz 1 Ärzte-ZV festgelegten Mindestsprechzeiten in Höhe von 25 Stunden wöchentlich maßgeblich; bei Teilversorgungsaufträgen entsprechend weniger. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Mindestsprechzeiten werden die folgenden Kriterien…
In begrenztem Umfang darf die Fallzahl bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) steigen.
Ja. Regelung nach Rechtsprechung: bis zu 25 Prozent Fallzahlsteigerung im Vergleich zu Quartalen ohne Ärzt:innen in Weiterbildung.
Gemäß § 32 SGB X wird…
Nach der Anmeldung über Ihre BSNR können Sie im Online-Portal mit der Chef-PIN in den Chef-Modus wechseln, um folgende Funktionen zu nutzen:
Unter „Dokumente abrufen“ haben Sie vollständigen Zugriff auf eine erweiterte Auswahl von Dokumenten, darunter die von der KV Berlin zur Verfügung gestellten…
Nach einer LANR-Anmeldung können Sie personenbezogen z.B. eine Online-Sammelerklärung elektronisch freigeben oder weitere Anwendungen im SNK (Sicheren Netz der KVen) nutzen.
Über die BSNR melden Sie sich als Praxis an. Hier stehen Ihnen und Ihren Angestellten allgemeine Funktionen wie z.B. die Meldung/Änderung Ihrer Sprechzeiten und Kontaktdaten oder das Einreichen der Quartalsabrechnung zur Verfügung.
Für das Online-Portal wurden Ihnen die Zugangsdaten per Post zugesendet. Bei Verlust der Zugangsdaten nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular des Service-Centers.
Ohne Telematikinfrastruktur ist der Zugriff auf das Online-Portal nach Abschaltung des KV-FlexNet im zweiten Quartal 2023 nur noch über KV-SafeNet oder KV SafeNet FLEX Connect möglich.
Hinweis: Bei KV-SafeNet und KV-SafeNet FLEX Connect handelt es sich um kostenpflichtige Angebote von…
Gehen Sie auf unserer Website auf „Für Praxen“ > „Anmelden“ oder folgen Sie diesem direkten Link zur Anmeldemaske. Die Anmeldedaten kennen Sie vom Online-Portal: Geben Sie bei „Benutzername“ die BSNR oder die LANR (immer nur die ersten sieben Stellen bei LANR-Anmeldung, bei BSNR-Anmeldung…
Die Zugangsdaten wurden Ihnen per Post zugesendet. Bei Verlust der Zugangsdaten fordern Sie bitte unter https://dienstplanung.kvberlin.de ein neues Kennwort an.
Wenn Sie sich erstmalig anmelden, klicken Sie auf den Aktivierungslink, den Sie per E-Mail erhalten haben, und geben Sie Ihren Anmeldenamen sowie Passwort ein. Das Passwort wurde Ihnen separat per E-Mail zugesandt.Bei wiederholter Anmeldung gehen Sie zu https://dienstplanung.kvberlin.de und…
Um die gewünschte Aktion durchzuführen, müssen Sie über die Telematikinfrastruktur (TI) oder das Sichere Netz der KVen im Online-Portal angemeldet sein.