Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.01.2025
Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; Lesefassung gültig ab 01.01.2025
Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.01.2025
Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; Lesefassung gültig ab 01.01.2025
Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Leistung zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis Ende 2025 verlängert. Demnach kann die entsprechende Pauschale weiterhin abgerechnet werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber informiert, dass vorerst keine Sanktionen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgen werden.
Zulassungsausschuss: Sonderbedarf/Erm. Psychotherapeut:innen mit PV
Uhrzeit 09.00-14.00 Uhr
Ort Tagungsraum 5 Masurenallee 6A, 14057 Berlin Kontakt Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Zulassungsbezirk Berlin Masurenallee 6A 14057 Berlin
Telefonische Sprechzeiten: 030 / 31…
Anlage 1: Kostenübernahmeschein (KV ambulant) zum Vertrag vom 18.03.2020 über die ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung auf Grundlage von § 75 Abs. 68GB V