Die Systemische Therapie kann zukünftig für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden.
Eine neue Aufklärungskampagne von KBV und KVen informiert über die aktuelle Situation in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Sie zeigt wie gefährdet die besondere Nähe zwischen Arzt und Patient ist.
Bei dem neuen Service-Angebot sollen Praxis-Abgeber und potenzielle Praxis-Übernehmer der gleichen Fachgruppe an einen Tisch gebracht werden und erste Ideen austauschen.
Bedarfsplan, Fortschreibung zum Letter of Intent (LOI) / Anpassung der Tabellen zur Versorgungs-
steuerung mit bezirklichen Versorgungsgraden, Stichtag 01.01.2024
Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Lesefassung) zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte e.V; gültig ab 01.04.2024
Bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzerkrankung (KHK) darf die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) künftig zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.
Genehmigungspflichtige Leistung Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von Leistungen der übenden und/ oder suggestiven Interventionen gemäß § 7 Abs. 2,3 und 4 Psychotherapie-Vereinbarung
Anlage 2 zum Vertrag Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge für die Indikation Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma, COPD
14. Ergänzungsvereinbarung vom 28.03.2024 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2024
6. Nachtrag vom 29.03.2021 zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten behandlungsprogramms nach § 137f SGB V COPD vom 20.12.2017 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2024