Schliessen
LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

10.06.2024

Anpassungen für das Medikament Onpattro®

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

BA-Beschluss

Zum 1. Juli 2024 wird der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für das Medikament Patisiran (Handelsname Onpattro®) angepasst.

Der Bewertungsausschuss (BA) passt den EBM hinsichtlich des Medikaments Onpattro an. Das Medikament wird bei der Behandlung der hereditären Transthyretin-Amyloidose bei Erwachsenen mit Polyneuropathie der Stadien 1 oder 2 eingesetzt. Die Leistungslegende und der obligate Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition (GOP) 02102 „Intravasale Infusionstherapie“, für die in der Fachinformation vorgesehene Infusion mit einer Dauer von 80 Minuten, wird um den Wirkstoff Patisiran erweitert.

Bei einer, gemäß Fachinformation, erforderlichen Verlängerung der Infusionszeit auf die Dauer von mindestens zwei Stunden kann statt der GOP 02102 die GOP 01540 „Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen“ berechnet werden. Patisiran wird im obligaten Leistungsinhalt der GOP 01540 bis 01542 ergänzt, weiterhin wird eine zweite Anmerkung in den Katalog aufgenommen.

Extrabudgetäre Vergütung

Die Finanzierung der GOP 02102 und 01540 erfolgt extrabudgetär. Für die GOP 02102 verlängert sich durch die Ergänzung von Patisiran die Empfehlung zur extrabudgetären Vergütung um fünf Quartale bis 30. Juni 2026. Für die GOP 01540 bis 01542 gilt die Verlängerung bis 31. März 2026 – hier wurde bereits durch die Ergänzung des Arzneimittels Pegunigalsidase alfa (Handelsname Elfabrio®) zum 1. Januar 2024 die Frist für die Empfehlung angepasst.