KV Berlin und Krankenkassen einigen sich auf Eckpunkte zum Honorarvertrag 2024. Es konnten insbesondere weitere förderungswürdige Leistungen für 2024 und sogar schon für 2025 vereinbart werden.
Auf der KV-Website können sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen über das aktuelle Seminarangebot informieren und Termine buchen. Viele Veranstaltungen finden online statt.
Die Ständige Impfkommission aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung und rät Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, sich künftig jedes Jahr im Herbst gegen COVID-19 impfen zu lassen.
Aufgrund der Problematik bei der Bereitstellung und Installation der Anwendung KIM von TI-Anbieter „Hasomed“ hat die KV Berlin eine Kulanzlösung für Psychotherapeut:innen festgelegt.
Anästhesist:innen können wie bisher in bestimmten Ausnahmefällen Narkosen und Analgosedierungen bei Eingriffen aus dem Abschnitt 2 des AOP-Katalogs durchführen und abrechnen.
Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patient:innen kann der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen weiter bis zum 30. Juni 2024 abgerechnet werden.
Bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit dürfen Vertragsärzt:innen zukünftig die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen.
Die Systemische Therapie steht künftig auch für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Kassenleistung zur Verfügung.
2. Protokollnotiz vom 02.08.2023 zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der BIG direkt gesund handelnd als…
3. Änderungsvereinbarung vom 02.08.2023 zur Vereinbarung vom 30.01.2018 zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen, gültig ab…