In der bundesweiten Befragung von KBV und Zi geht es um die Lage der Praxen und was sie brauchen, um ihre Patient:innen angemessen versorgen zu können. Die Umfrage läuft noch bis zum 26. November.
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Mammographie-Screenings auch für Frauen zwischen dem 70. und 75. Lebensjahr möglich sein.
Die Bundestagspetition wurde auf der Website des Petitionsausschusses veröffentlicht. Eine Mitzeichnung ist nun noch für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 20. Dezember.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 29.06.2023, Ergänzung Anlage 3 und Anlage 7 mit Wirkung zum 01.01.2024
Aufgrund verschiedener Neuerungen wurde das Heft aus der Reihe PraxisWissen überarbeitet. Praxen können das Service-Heft kostenfrei bei der KBV bestellen oder über die Website herunterladen.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Änderung § 22b mit Wirkung zum 01.01.2024
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023,Änderung § 7 und Anlage 3 mit Wirkung zum 01.01.2024
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Ergänzung § 22b Abs. 1 mit Wirkung zum 01.07.2023
Der neue Laborpfad der KBV soll Ärzt:innen beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik der isolierten Quick-Wert-Verminderung, die auf eine Gerinnungsstörung hinweisen kann, unterstützen.
3. Nachtrag vom 15.11.2023 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gütlig ab 01.10.2023
3. Nachtrag vom 15.11.2023 zum J2-Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.10.2023
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; Lesefassung gültig ab 01.10.2023
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (Lesefassung von 2023; gültig ab 01.10.2023)
Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11 / J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse: Rundschreiben der KV Berlin vom 29.09.2023
Der Berliner Apotheker-Verein schließt sich am 29. November den Protestaktionen fünf weiterer Bundesländer an. Eine Akutversorgung mit Notdienstapotheken in Berlin ist gesichert.