2. Änderungsvereinbarung vom 24.08.2023 zum Vertrag vom 31.10.2022 zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Hanseatischen Krankenkasse (HEK), gültig ab 01.10.2023
Anlage 2.2 (Versorgungsprogramm Arthrose) zum Vertrag vom 31.10.2022 zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Hanseatischen Krankenkasse (HEK), gültig ab 01.11.2022
4. Änderungsvereinbarung vom 26.09.2023 zur Vereinbarung vom 30.03.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; gültig ab 14.09.2023
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird auch im kommenden Jahr mit etwa 10 Euro vergütet. Der Bewertungsausschuss hat die befristete Vergütungsregelung verlängert.
Seit 1. Oktober können Ärzt:innen eine Vergütung für die Indikationsstellung einer Therapie mit dem Arzneimittel Pluvicto® mittels der PSMA-Positronenemissionstomographie erhalten.
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Oktober eine neue GOP aufgenommen, die sich auf die Beobachtung des Patienten nach der Behandlung mit Spravato® bezieht.
Seit dem 1. Oktober besteht eine Vergütung für die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit COVID-19 unter der intravenösen Infusionstherapie mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®).
13. Ergänzungsvereinbarung vom 28.09.2023 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.10.2023