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24.10.2023

Zusatzpauschale für die Beobachtung nach der Behandlung mit Spravato®

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht 

 

Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Oktober eine neue GOP aufgenommen, die sich auf die Beobachtung des Patienten nach der Behandlung mit Spravato® bezieht. 

Mit der neuen GOP 01549 ist eine Zusatzpauschale für die Beobachtung von Patient:innen nach der intranasalen Anwendung von Spravato® (Esketamin) (290 Punkte / 33,33 Euro) in den EBM aufgenommen worden. Bisher durfte das Medikament nur stationär verabreicht werden, nun ist dies auch ambulant möglich. 

Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär und gilt seit 1. Oktober 2023. Die Verordnung erfolgt durch Psychiater:innen. Die GOP kann entsprechend nur von Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnet werden.