7. Nachtrag zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte e.V; gültig ab 01.07.2023
3. Änderungsvereinbarung vom 09.05.2023 zur Vereinbarung vom 30.04.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; gültig ab 01.04.2023
Einverständniserklärung zur Abtretung Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung der Protokollnotiz vom 01.07.2010 des Vertrages gemäß § 140a SGB V mit der Knappschaft über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11/J2) Kassenärztliche Vereinigung Berlin Masurenallee 6A 14057…
1. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Anlage (Teilnahmeerklärung Kinder- u. Jugendmediziner) zum Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Versicherte) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Kinder- und Jugendmediziner) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Anlage zum Vertrag (Einverständniserklärung Sachkostenpauschale) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
Anlage zu Verträgen (Gesundheitscheckheft) vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10,U11, J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Anlage zu Verträgen (Teilnahmeerklärung Kinder- und Jugendmediziner) vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10,U11, J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)r)…
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Kinder- und Jugendmediziner) vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Versicherte) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten-Vertrag: 5. Änderungsvereinbarung vom 27.06.2023 zum Vertrag vom 05.07.2019 zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten, gültig ab 01.07.2023