Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten: Verzeichnis Hausärzte Muster (Anlage 3 zum Vertrag vom 05.07.2019 zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten), gültig ab 05.07.2019
Die gematik will damit Praxen auf die verbindliche Einführung des E-Rezepts am 1. Januar 2024 vorbereiten und diese zum Ausstellen mit der digitalen Anwendung ermutigen. Die Teilnahme ist freiwillig.
9. Änderungsvereinbarung zum Vertrag vom 16.09.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V mit Home Care Berlin e.V., Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V. (BAAP e.V.) und den Verbänden der Krankenkassen, gültig ab 01.09.2022
Über ein Online-Tool auf einer neuen Website der KBV können Bürger:innen sich direkt an ihre Bundestagsabgeordneten wenden und auf die schwierige Situation in der ambulanten Versorgung hinweisen.
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 einige Anpassungen der QS-Vereinbarung Schmerztherapie beschlossen. Genehmigungsinhaber sind hiervon nicht betroffen.
Alle im Zentrallager des Bundes vorhandenen Dosen des Impfstoffs von Moderna haben spätestens am 5. Oktober das Ende der 12-monatigen Haltbarkeitsdauer erreicht und können nicht mehr verwendet werden.
Die KBV stellt in der Reihe PraxisWissen ein neues Serviceheft zur Ultraschalldiagnostik zur Verfügung mit Hinweisen zur Genehmigung, zu Ultraschallkursen und Qualitätsprüfungen.
Auch in Berlin kann es an dem Tag zu Einschränkungen im Praxisbetrieb kommen. Die KV Berlin wird die Versorgung absichern und u. a. die KV-Notdienstpraxen für Erwachsene öffnen.
Der individuelle Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V kann ab dem 1. Oktober 2023 über das Online-Portal eingesehen werden.
Eigentlich sollte eine Bestellung dieses Impfstoffes erstmalig bis zum 26. September mit Belieferung am 2. Oktober erfolgen. Nun ist eine erstmalige Bestellung erst zum 17. Oktober möglich.
Resolution der Vertreterversammlung der KV Berlin (16. Amtsperiode) vom 21.09.2023 Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 folgende Resolution verabschiedet Resolution der Vertreterversammlung der KV Berlin zu dem enttäuschenden Ergebnis der…
genehmigungspflichtige Leistung, Hypertonie, Teilnehmende Ärzt:innen am Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie
Bei COVID-19-Schutzimpfungen besteht kein Regressrisiko, wenn nicht der gesamte Impfstoff aus Mehrdosenbehältnissen verimpft werden kann. Wöchentliche Meldungen von tagesgenauen Impfdaten bleibt.
Wegen eines bestehenden Regressrisikos rät die KBV gegenwärtig von Verordnungen des an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoffs von Moderna ab.
Zum 1. Oktober können Leistungen für die SRS zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen abgerechnet werden. Dazu werden drei neue GOP in den EBM aufgenommen.