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04.04.2024

Hausarztmangel erlaubt keine Zeit für Diskussionen

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Pressestelle


Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), denn er unterstreicht die Bedeutung ambulanter Strukturen bei der Patientenversorgung. Allerdings droht der Entwurf aufgrund seiner Vielzahl an Regelungen aus dem Ruder zu laufen und die schnelle Umsetzung des Gesetzes rückt in weite Ferne. Der Arztmangel, der inzwischen auch in Berlin angekommen ist, erlaubt indes keine weiteren Verzögerungen.

„Unsere Geduld und die der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, ist am Ende“, macht der Vorstand der KV Berlin deutlich. „Die Entbudgetierung bei den Hausärztinnen und Hausärzten, also der vollständigen Bezahlung ihrer Leistungen, die sie am Patienten erbringen, muss jetzt kommen! Die Zeit für Diskussionen ist vorbei und eine rausgezögerte Entbudgetierung, die gegebenenfalls erst 2025 kommt, nicht hinnehmbar.“

Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung, allen voran der Fachkräftemangel, drängt insbesondere die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. So gelingt es trotz eines umfangreichen Förderprogramms für Hausärztinnen und Hausärzte nicht, ausreichend Ärzt:innen in den östlichen Berliner Bezirken für die Niederlassung oder Anstellung zu gewinnen. „Wenn Ärztinnen und Ärzte nicht endlich fair für alle Leistungen bezahlt werden und ihre Praxen wirtschaftlich führen können, stimmen sie mit den Füßen ab“, befürchtet der KV-Vorstand. „Ärztinnen und Ärzte gehen dann zum Beispiel früher in den Ruhestand oder lassen sich gar nicht erst nieder.“

Darüber hinaus müssen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Der KV-Vorstand appelliert daher auch an die Berliner Politik: „Ein großes Hindernis bei der Niederlassung sind die hohen Gewerbemieten, mit denen Ärzte, und insbesondere junge Ärzte, die sich neu niederlassen möchten, eine Praxis oft nicht wirtschaftlich führen können. Wir fordern daher eine Deckelung der Gewerbemieten für Praxen. Dies müsste angesichts einer gewünschten wohnortnahen ambulanten Versorgung auch im Sinne der Bezirke sein.“