
Herzlich Willkommen auf dem Interessenten-Campus
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine ambulante vertragsärztliche Versorgung in Berlin interessieren. Auf unserem Interessenten-Campus finden Sie hilfreiche Informationen sowie unsere Beratungsangebote für einen fundierten Überblick zu Ihrem Weg in die Niederlassung.
Sie möchten eine Praxis übernehmen oder neu gründen und haben in diesem Zusammenhang Fragen zu Kooperationsformen, Zulassungsformalitäten, etc.? Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Niederlassungsberatung.
Der Weg in die Niederlassung
Wenn eine Ärztin/ein Arzt oder eine Psychotherapeut:in/ein Psychotherapeut einen „Kassensitz“ bzw. eine „Kassenzulassung“ erhält, dann heißt das, dass diese:r einen Versorgungsauftrag zur Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patient:innen hat und die erbrachten Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen kann.
Um an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, ist eine Eintragung ins Arztregister erforderlich. Voraussetzungen hierfür sind die Approbation sowie die Facharztanerkennung bzw. der Nachweis über die Qualifikation im Richtlinienverfahren.
Folgende Vorgehensweise ist empfehlenswert:
- Entscheidungsfindung, Planung, Vorbereitung: Welche Art der Zulassung kommt für mich infrage? Wo möchte ich mich niederlassen? Möchte ich eine Kooperation eingehen?
- Eintrag ins Arztregister bzw. Antrag auf Eintragung in die Warteliste
- Niederlassungsmöglichkeiten:
- Über freie Arztsitze informieren
- Auf Wunschsitz bewerben und schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen
- Soll eine Kooperation eingegangen werden? - Praxisräume: Mietoption angeben bzw. Mietvertrag abschließen
- Leistungsspektrum festlegen: Was möchte und darf ich abrechnen?
- Praxismanagement und Organisation: Personal, TI-Anbindung, Abrechnungsfristen und Bestellungen
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wird durch den Zulassungsausschuss erteilt und ist abhängig von der Bedarfsplanung für Berlin. Für die meisten Fachgruppen ist der Planungsbereich gesperrt. Niederlassungen sind nur dann möglich, wenn ein Arztsitz in der entsprechenden Fachgruppe frei wird.
Die KV Berlin schreibt zu besetzende Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitze online aus. Zusätzlich können Niederlassungswillige eigene Anzeigen in unserer digitalen Praxisbörse schalten oder bei Fachgruppentreffen mit Abgebern in Kontakt treten.
Bei unserer Veranstaltung "Praxis-Dating" kommen zudem potenzielle Praxis-Übernehmer:innen mit Praxisabgeber:innen zusammen. Ziel ist die Vermittlung von Neueinsteiger:innen mit potenziellen Praxis-Abgeber:innen. Aktuelle Termine finden Sie in unserem Seminar-Kalender.
Ja. Zu beachten ist jedoch, dass derzeit die freie Niederlassungsmöglichkeit in Berlin wegen angeordneter Zulassungsbeschränkungen stark eingeschränkt ist. Insbesondere für die Gründung von Hausarztpraxen bestehen momentan jedoch gute Möglichkeiten in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick.
Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gibt es mehrere Möglichkeiten, an der ambulanten Versorgung teilzunehmen:
- Voll- und Teilzulassung
- Sonderbedarf
- Ermächtigung
- Jobsharing
- Anstellung
Weitere Informationen zu den Niederlassungsoptionen finden Sie auf unserer Website.
Gibt es mehrere Bewerbungen auf einen Kassensitz, entscheidet der Zulassungsausschuss aufgrund mehrerer Kriterien. Diese sind unter anderem:
- berufliche Eignung
- familiäre Bindung des Praxisbewerbers oder der Praxisbewerberin (Ehegatte oder Kind)
- Tätigkeit im Jobsharing oder Angestelltenverhältnis, soweit die Tätigkeit mind. drei Jahre besteht
- Dauer der ärztlichen Tätigkeit
- Approbationsalter
- Eintrag auf der Warteliste des Arztregisters
- bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): Einverständnis der Partner
Um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, sind folgende Anträge zu stellen:
- Antrag auf Eintragung ins Arztregister
- Antrag auf Eintragung in die Warteliste
- Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Weiterhin sind folgende Dokumente einzureichen:
- Lebenslauf
- Erklärung zur Drogen- und Trunksucht
- Versicherungsbescheinigung
- polizeiliches Führungszeugnis
Alle Unterlagen finden Sie auf unserer Website.
Die Kassenzulassung unterliegt dem öffentlichen Recht und darf nicht verkauft werden. Ärzt:innen und Therapeut:innen dürfen daher nur das vorhandene Praxissubstrat und den ideellen Wert veräußern. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Praxiswertbestimmung. Bei der Ermittlung helfen zum Beispiel Banken und Steuerberater.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten der gemeinsamen Berufsausübung oder Kooperation:
- Praxisgemeinschaft
- Berufsausübungsgemeinschaft
- Jobsharing
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Praxisnetze
Weitere Informationen zu Praxiskooperationen finden Sie auf unserer Website.
Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die stärkste Form einer Kooperation in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitglieder ihre Patient:innen gemeinsam behandeln. Es gilt: gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Schwächer ausgeprägt ist die Kooperation in Praxisgemeinschaften. Hierzu werden Praxisräume, und -ausstattung sowie Personal gemeinsam genutzt, während der Patientenstamm getrennt bleibt.
Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind die Mindestsprechzeiten in Höhe von 25 Stunden wöchentlich einzuhalten. Bei einem hälftigen Versorgungsauftrag beträgt die Mindestsprechstundenzahl entsprechend 12,5 Wochenstunden.
Der Tätigkeitsumfang richtet sich nach dem erteilten Versorgungsauftrag und dem jeweiligen arztbezogenen Budget. Grundsätzlich sind 60 Zeitarbeitsstunden pro Woche nicht zu überschreiten.
Pro Person kann maximal ein voller Versorgungsauftrag erteilt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bis zu drei volle Versorgungsaufträge zusätzlich zu beantragen, um darauf approbierte Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen anzustellen.
Mit einem umfassenden Förderprogramm möchte die KV Berlin die Hausarztversorgung in Berlin verbessern. Praxen, Ärzte und der ärztliche Nachwuchs können von Förderungen und Stipendien profitieren. Hauptsächlich bezieht sich die Förderung auf unterversorgte Bezirke im Rahmen der hausärztlichen Versorgung.
- Finanzierung planen: Sprechen Sie mit Ihrer Bank
- Rechtzeitige Kündigung: Denken Sie daran, dass alle bestehenden Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnisse gekündigt werden müssen, wenn Sie eine Zulassung erhalten. Bitte kündigen Sie keinesfalls, bevor Ihre Zulassung Bestandskraft hat.
- Mietoptionen auswählen: Prüfen Sie die Miet- bzw. Kaufverträge genau und holen Sie sich ggf. rechtliche Unterstützung. Achten Sie auf Hygienevorschriften sowie auf Barrierefreiheit bei fehlendem Bestandsschutz der Praxis.
- Qualitätsgesicherte Leistungen beantragen: Viele Kassenleistungen unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die KV. Diese genehmigungspflichtigen Leistungen sollten möglichst zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung beantragt werden. Denn erst nach Erhalt einer schriftlichen Genehmigung dürfen diese Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Achtung: Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich!
Für weitere grundsätzliche Fragen empfehlen wir auch, unsere FAQs (Häufige Fragen und Antworten) zu nutzen.


