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31.07.2025

Mounjaro®: Umgang mit Verordnungen bei geheimen GKV-Erstattungspreisen

Verordnung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Ab August 2025 gilt für Mounjaro® ein geheimer Erstattungspreis bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Verordnung bleibt damit für Ärzt:innen unklar.

Ab August 2025 wird für den GLP1 Agonisten Mounjaro® als erstes Arzneimittel in Deutschland ein geheimer Erstattungsbetrag gelten. Dies bedeutet, dass der Vertragspreis für die Verordnung des Antidiabetikums zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen weder für Sie als Ärzt:innen, noch für die Apotheken oder die Kassenärztlichen Vereinigungen ersichtlich sein wird.

Diese Vereinbarung haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und das Pharmaunternehmen Lilly aufgrund der Neuregelung des § 130 Abs. 1c Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) vertraglich festgesetzt, welcher über das Medizinforschungsgesetz im letzten Jahr in Kraft trat.

Mounjaro® ist eines der noch nicht lange auf dem Markt befindlichen GLP1-Agonisten, neben Wegovy® und Ozempic®, welche als neue Antidiabetika nur im engen Rahmen der Zulassung und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu Kassenlasten verordnungsfähig sind. Mounjaro® ist nur zur Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus bei Erwachsenen mit unzureichend eingestelltem Typ-2-Diabetes mellitus als Ergänzung zu Diät und Bewegung
- als Monotherapie, wenn die Einnahme von Metformin wegen Unverträglichkeiten oder Kontraindikationen nicht angezeigt ist,
oder
- zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung von Diabetes mellitus 
auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept) oder E-Rezept verordnungsfähig und war bisher das hochpreisigste der drei neu zugelassenen Antidiabetika.

Das Pharmaunternehmen Lilly wirbt in Schreiben an die deutschen Arztpraxen nun mit der wirtschaftlichen Verordnung von Mounjaro®. Dies konnte auf Anfrage durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung durch den GKV-SV nicht bestätigt werden. Aufgrund der Unklarheit in welchem Preissegment Mounjaro® sich nach der Vereinbarung zum geheimen Erstattungspreis im Vergleich zu den anderen Arzneimitteln befindet, kann daher nicht automatisch von einer wirtschaftlichen Verordnung ausgegangen werden. Dies kann zudem für die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Arzneimittelbereich relevant werden.


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