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14.07.2025

Rahmenvorgaben zur Kalkulation der Hybrid-DRG 2026 beschlossen

Ambulantes Operieren

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die neuen Hybrid-DRG sowie die Vergütung für diese sollen im Herbst beschlossen werden.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hatte im April 2025 eine Auswahl an Leistungen beschlossen, die ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Neu sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutan-transluminale Gefäßinterventionen.

Die neuen Leistungen müssen nun in einer Hybrid-DRG abgebildet werden. Dies sowie die Kalkulation der Vergütung erfolgt durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Institut des Bewertungsausschusses.

Die abschließende Festlegung der Hybrid-DRG kann erst im September erfolgen, wenn die jährliche Überarbeitung der stationären DRG abgeschlossen ist und alle notwendigen Daten vorliegen. Hintergrund ist, dass in die Berechnung der Fallpauschalen sowohl Kosten aus dem ambulanten als auch aus dem ambulanten Bereich einfließen. 

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss will die Hybrid-DRG einschließlich der Vergütung im Herbst beschließen. Damit steht dann abschließend fest, für welche Eingriffe es im kommenden Jahr eine Hybrid-DRG gibt.


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