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11.06.2025

Künftig jährliche Anpassung bei Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Anpassung erfolgt analog zum Orientierungswert, allerdings nicht bei allen Pauschalen in voller Höhe. 

Der Bewertungsausschuss (BA) hat beschlossen, dass die Dialysekostenpauschalen künftig jeweils zu Jahresbeginn an den Orientierungswert angepasst werden – einige zu 100 Prozent der Veränderungsrate des Orientierungswertes und andere zu 75 Prozent. 

Anpassung zu 100 oder 75 Prozent

Konkret sieht das neue Verfahren zur Anpassung der Dialysekostenpauschalen folgendes vor: 

Zu 100 Prozent angepasst werden jährlich die Pauschalen für 

  • Kinderdialysen,
  • Zuschläge für Infektionsdialysen,
  • Zuschläge nach Alter 

              sowie die zum 1. Januar 2025 neu aufgenommenen Zuschläge für 

  • Heimdialysen,
  • Nachtdialysen und
  • die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD). 

Eine Anpassung zu 75 Prozent erfolgt jährlich bei den Pauschalen für 

  • Hämodialysen und Peritonealdialysen bei Erwachsenen sowie bei den
  • Zuschlägen für intermittierende Peritonealdialysen 

Die genaue Zuteilung der GOP entnehmen Sie bitte den Tabellen in der KBV-PraxisNachricht vom 22.05.2025.

Hintergrund
Die KBV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des Abschnitts 40.14 EBM in gleicher Höhe steigen wie die jährliche Veränderungsrate beim Orientierungswert. Denn anders als bei anderen Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM ist laut KBV eine automatische Anpassung notwendig, da die nichtärztlichen Dialyseleistungen sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse umfassen. Dazu gehören neben der pflegerischen Betreuung der Patient:innen unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungseinrichtungen und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.

Überprüfung geplant
Der Bewertungsausschuss prüft regelmäßig – erstmals bis zum 30. Juni 2028 – die Auswirkungen seines Beschlusses auf die Sicherstellung und Aufrechterhaltung einer flächendeckenden wohnortnahen Dialyseversorgung der Versicherten. Sollte er Anpassungsbedarf feststellen, wird er mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres einen entsprechenden Beschluss fassen.


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