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04.06.2025

DMP-Vertrag Osteoporose abgeschlossen

Disease-Management-Programme

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Vertrag zum strukturieren Behandlungsprogramm für Osteoporose-Patient:innen tritt zum 01.04.2025 in Kraft. Die Leistungsabrechnung startet vrsl. zum 01.07.2025.

Die KV Berlin hat mit den Krankenkassenverbänden in Berlin zum 01.04.2025 einen Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose (Hauptvertrag) geschlossen. Der Vergütungsvertrag für Leistungen im Rahmen des DMP Osteoporose tritt zum 01.07.2025 in Kraft. Beide Verträge stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen (BAS). 

Die Einschreibung von Patient:innen in das DMP und die Leistungsabrechnung startet zum 01.07.2025, jedoch frühestens mit Beginn der Zulassung durch das BAS. Die KV Berlin wird am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen ggf. per Rundschreiben informieren.

Für die ärztliche Teilnahme an dem Programm ist eine Genehmigung durch die KV Berlin erforderlich. Die entsprechende Teilnahmeerklärung (Anlage 3 zum Hauptvertrag) sowie die vollständigen Vertragsunterlagen sind auf der Website der KV Berlin hinterlegt.


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
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