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04.04.2025

Neue QS-Leistung veröffentlicht: Arzneimittel für neuartige Therapien

ATMP

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Eine neue QS-Seite auf der KV-Website informiert über die Anforderungen und die Beantragung der Leistungen zur Anlage IV der ATMP-QS-Richtlinie (Gentherapeutika zur Behandlung der Hämophilie).

Auf der Website der KV Berlin wurde das neue QS-Gebiet Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) – Gentherapeutika bei Hämophilie veröffentlicht. Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie, Fachärzt:innen für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie sowie Fachärzt:innen für Transfusionsmedizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie können die Leistung beantragen.

Eine Genehmigung ist bei erstmaliger Erteilung ein Jahr und eine Folgegenehmigung zwei Jahre gültig. Ein formloser Antrag für die Abrechnungsgenehmigung zur Ausführung und Abrechnung der neuartigen Therapie mit Gentherapeutika bei Hämophilie ist ausreichend. Die Unterlagen für die Beantragung sowie die Übersicht über die fachlichen, räumlichen und apparativen sowie organisatorischen Anforderungen finden Sie auf der KV-Website


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
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