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29.12.2025

9. Nachtrag zum HZV-Vertrag mit der Knappschaft

Hausarztzentrierte Versorgung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Vertrag wird mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst. Änderungen betreffen v. a. das elektronische Vertragsinformationssystem (eVIS), das durch das SFTP-Server-Verfahren der KBV ersetzt wird.

Die KNAPPSCHAFT und die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben den auf der Grundlage von § 73b SGB V geschlossenen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst. Der 9. Nachtrag zum Vertrag ist auf der Vertragsseite hinterlegt.  

Die Anpassungen im Überblick

  • Die Anlage 1 „Teilnahmeerklärung Ärzte“ wird aktualisiert und neu gefasst
  • Die Anlage 2 „Teilnahmeerklärung Versicherte“ wird aktualisiert und neu gefasst. Die neue Teilnahmeerklärung enthält neben der Patienteninformation die Hinweise zum Datenschutz (Anlage 12 „Datenschutz“ wird gestrichen). Die Teilnahmeerklärung ist nicht mehr an die KV Nordrhein zu senden, sondern geht der KNAPPSCHAFT direkt zu. Bei einem Arztwechsel ist die Teilnahmeerklärung ebenso nicht mehr an die KV Nordrhein zu senden.
  • Die Anlagen 3 bis 8 werden in Folge der Ablösung von eVIS gestrichen
  • Die Anlage 9 „Vergütung“ wird zur Anlage 3
  • Die Anlage 10 „Medikationscheck“ einschließlich der Anhänge a und b werden zur Anlage 4
  • Die Anlage 11 „Beratungsgespräch Pflegepersonen“ einschließlich der Anhänge a bis c werden zur Anlage 5
  • Die „Technische Anlage Datenaustausch Arztlisten“ wird als neue Anlage 6 aufgenommen.

Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
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