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23.12.2025

Vergütung ab 1. Januar 2026 nach Anlage 2b

Hybrid-DRG

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Mit dem Kompromiss zum BEEP, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, erfolgt die Vergütung unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent).

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) hatte in seiner 10. Sitzung im November die Details für die Hybrid-DRG 2026 beschlossen – vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzgebung mit zwei möglichen Vergütungsvarianten:

  • Anlage 2a mit einer Vergütung nach bisheriger Gesetzgebung unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um die Grundlohnsumme (5,17 Prozent)
  • Anlage 2b mit einer Vergütung nach neuer Gesetzgebung durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent)

Mit dem erarbeiteten Kompromiss zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), dem der Bundestag und der Bundesrat am 19.12.2025 zugestimmt haben, erfolgt die Vergütung ab 1. Januar 2026 unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent).


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  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


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