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12.12.2025

Höhere Vergütung ab 1. Januar 2026

Sozialpsychiatrische Behandlung Kinder & Jugendliche

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zum 1. Januar 2026 wird die Vergütung der sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen um 2,8 Prozent angehoben.

Die Kostenpauschale für besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist in der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung geregelt. Die teilnehmenden Ärzt:innen rechnen hierfür – zusätzlich zu den nach EBM abrechnungsfähigen Leistungen – die Kostenpauschale 88895 je Behandlungsfall ab.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Behandlungsfälle pro Quartal: Beim ersten bis zum 350. Behandlungsfall sind es ab Januar 218,96 Euro (aktuell 213,00 Euro) und ab dem 351. Behandlungsfall 164,22 Euro (aktuell 159,75 Euro).

Hintergrund

Im Juli 2024 hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, die Kostenpauschale 88895 für die Jahre 2025, 2026 und 2027 um die jeweilige Steigerungsrate des Orientierungswerts anzupassen. Ab 2028 wird jährlich geprüft, wie eine Anpassung der Kostenpauschale erfolgen soll.


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Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


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