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18.11.2025

Frist für Austausch bis Mitte 2026 verlängert

Arzt- und Praxisausweise

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV PraxisNachricht
 

Heilberufsausweise (HBA) und Praxisausweise (SMC-B-Karten) mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Mit der Fristverschiebung reagiert die gematik auf die anhaltenden Produktions- und Lieferprobleme.

Ärzt:innen können Heilberufsausweise, die Zertifikate mit RSA-Verschlüsselung enthalten, noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen. Nach Ablauf dieser Frist sind laut einem Schreiben der gematik nur HBA mit ECC-basierten Zertifikaten einsetzbar, um beispielsweise E-Rezepte zu nutzen. Kartenhersteller dürften bis zum 30. Juni die alten Ausweise auch nicht sperren. Gleichzeitig seien die Hersteller verpflichtet, ab 1. Januar ausschließlich ECC-fähige Karten zu produzieren und auszugeben. Auch Praxisausweise (SMC-B-Karten), die nicht ECC-fähig sind, können laut gematik übergangsweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt veranlasst die gematik keine Sperrung der Zertifikate.

Keine Übergangslösung für Konnektoren

Gerätekarten für Kartenterminals, sogenannte gSMC-KT, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden. Bei den „RSA-only“-Konnektoren ist hingegen ein Umtausch bis zum Jahresende zwingend erforderlich. Eine Verlängerung der Zertifikate sei „technisch ausgeschlossen“, so die gematik. Betroffen sind insbesondere Konnektoren, die fünf Jahre und älter sind. Praxen kommen mit diesen Geräten ab 1. Januar 2025 nicht mehr in die Telematikinfrastruktur.


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