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18.11.2025

Mehr Freiraum beim Einstellen von Dokumenten

Elektronische Patientenakte (ePA)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV PraxisNachricht
 

Ab Januar müssen Ärzt:innen & Psychotherapeut:innen keine Dokumente einstellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. Abrechnungsdaten sind nur noch für Patient:innen sichtbar.

Praxen können ab Januar 2026 in begründeten Einzelfällen davon absehen, Daten in die ePA einzustellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe gegen die Befüllung sprechen. Außerdem können nur noch die Patient:innen die Abrechnungsdaten in ihrer ePA sehen. Aktuell sind diese für alle sichtbar, die Zugriff auf die Akte haben. Zum Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten in der ePA beschloss der Bundestag Anfang November weitere Anpassungen. Für beide Änderungen hatte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung starkgemacht.

Inkrafttreten voraussichtlich am 1. Januar 
Die Regelungen zur ePA sind Teil des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, dass der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Nun muss der Bundesrat noch grünes Licht geben. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.


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Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


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