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04.11.2025

Biomarker-Test auch bei Brustkrebs mit befallenen Lymphknoten

Methoden vertragsärztliche Versorgung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Bei Brustkrebs mit befallenen Lymphknoten dürfen künftig Biomarker-Tests zur Entscheidung über eine Chemotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juli 2025 beschlossen, den Anspruch auf biomarkerbasierte Tests bei primärem Mammakarzinom zulasten der gesetzlichen Krankenkassen auszuweiten. Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beansprucht und ist am 11. Oktober 2025 in Kraft getreten. 

Zur Information betroffener Frauen bietet der G-BA das Merkblatt „Biomarkerbasierte Tests beim frühen Brustkrebs“ an. Es umfasst vier Seiten und steht auf der Internetseite des G-BA bereit.

Hintergrund

In der ambulanten Versorgung durften Genexpressionstests bislang nur bei Patientinnen eingesetzt werden, deren Brustkrebs bestimmte Eigenschaften aufweist – eine Empfindlichkeit für Hormone wie Östrogen und Progesteron, kein nachgewiesener Wachstumsfaktor und kein Befall der Lymphknoten.

Die Auswertung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ergab nun, dass die biomarkerbasierten Tests auch bei Patientinnen mit bis zu drei befallenen Lymphknoten (N1-Gruppe) einen Nutzen aufweisen. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Tests auch in diesen Fällen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden dürfen.

Der patientenrelevante Nutzen wurde durch eine Studie belegt, die ausschließlich den Test Oncotype DX® untersucht hat (RxPONDER-Studie). Deshalb darf alleinig dieser Test bei Patientinnen mit Lymphknotenbefall zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Für Patientinnen ohne Lymphknotenbefall bleiben weiterhin auch die anderen drei Tests erstattungsfähig (EndoPredict®, MammaPrint®, Prosigna®).

Besonderheiten für prämenopausale Frauen

Der G-BA hat außerdem festgelegt, dass für prämenopausale Frauen die vier Tests künftig nur noch dann zulässig sind, wenn eine Ovarialsuppression, zum Beispiel medikamentöse Unterdrückung der Eierstockfunktion, geplant oder bereits eingeleitet wurde.

Bei allen anderen prämenopausalen Patientinnen dürfen die Tests künftig nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Der Bewertungsausschuss hat ab Inkrafttreten sechs Monate Zeit, den EBM zu überprüfen. Wir informieren Sie, sobald die Leistung abrechnungsfähig wird.


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