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eDMP: Elektronische DMP-Dokumentation

Ärzt:innen können nur noch an DMP teilnehmen, wenn sie ihre Daten elektronisch erfassen und auch auf elektronischem Weg übertragen. Eine entsprechende Gesetzesregelung wurde mit der Gesundheitsreform von 2007 eingeführt.

Zur Teilnahme am eDMP müssen Ärzt:innen 

Elektronischer Versand
Versandsoftware für DMP-Dokumentationen

 

Hinweis: Einhaltung der Fristen im Rahmen des eDMP
Nach Eingang Ihrer elektronischen DMP-Dokumentationen bei der Datenstelle erhalten Sie die dazugehörige Versandliste und das entsprechende Bestätigungsschreiben. Bitte prüfen Sie die Versandliste unverzüglich und senden Sie das Bestätigungsschreiben unterschrieben an die Datenstelle zurück. Die Erstdokumentationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn das dazugehörige Bestätigungsschreiben innerhalb von 52 Tagen nach Quartalsende unterschrieben vorliegt. Stellt die Datenstelle fest, dass das unterschriebene Bestätigungsschreiben nicht fristgerecht eingegangen ist, können die Erstdokumentationen nicht anerkannt und damit nicht an die entsprechenden Stellen weitergeleitet sowie nicht vergütet werden.

Wir empfehlen, die Dokumentationsdaten nicht unmittelbar zum Quartalsende einzureichen, da im Anschluss noch das Bestätigungsschreiben zur Versandliste unterschrieben und an die Datenstelle gesandt werden muss. Zudem entsteht ein vermeidbarer Zeitdruck, unter dem vor allem technische Probleme nicht mehr behoben werden können.

Sollte die Datenstelle Unstimmigkeiten in den versandten Erst- und Folgedokumentationen feststellen, besteht eine Frist von 52 Tagen nach Quartalsende, um diese zu korrigieren. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieser Frist ebenfalls die Bestätigungsschreiben zur Versandliste der korrigierten Dokumentationen – wie oben erwähnt – in der Datenstelle vorliegen müssen.

Diese Frist ist gesetzlich vom Bundesversicherungsamt vorgegeben, eine Verlängerung dieser ist daher nicht möglich.

Auffälligkeiten bei Erst- und Folgedokumentationen
Im Kopfbereich der Erst- und Folgedokumentationen traten in der Vergangenheit gehäuft Fehler auf. Bitte beachten Sie, dass unter der KV-Nummer die Versichertennummer Ihrer Patienten gemeint ist.