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Bitte beachten: Ab dem 1. Juli 2023 können ASV-teilnehmende Fachärzt:innen ASV-Abrechnungsvereinbarungen mit der KV Berlin einfach und schnell über eine neue Funktion im Online-Portal der KV Berlin abschließen, ändern oder kündigen. Die bisherige Teilnahmeerklärung in Papierform entfällt (siehe Praxis-News vom 30.06.2023).

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Behandlungsangebot für Patient:innen, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden. Sie bildetet einen Versorgungsbereich mit eigenen Strukturen und Regeln, wodurch diese Patient:innen durch eine enge Verzahnung von Spezialist:innen verschiedener Fachdisziplinen besser versorgt werden sollen. Die Behandlung übernimmt ein Team, dem je nach Indikation ganz bestimmte Fachärzt:innen und auch Psychotherapeut:innen angehören. Diese stehen teilweise permanent zur Verfügung, weitere können bei Bedarf hinzugezogen werden, um Patient:innen so individuell wie möglich zu versorgen.
Je nach Krankheitsbild sieht die ASV Kooperationen mit Klinikärzt:innen, aber auch sozialen oder palliativmedizinischen Diensten vor. Die Spezialärzt:innen müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Teilnahme ist für Patient:innen – und natürlich auch für Ärzt:innen – freiwillig.

Die ASV gehört nicht zur vertragsärztlichen Versorgung, deshalb gilt für diesen Bereich nicht der Bundesmantelvertrag. Auch Abrechnung und Vergütung sind gesondert geregelt. So können die Ärzt:innen direkt mit den Krankenkassen abrechnen oder eine Einrichtung beauftragen, zum Beispiel die Kassenärztlichen Vereinigungen. 

Die Indikationen: Um welche Erkrankungen geht es

Wer kann teilnehmen?

Erweiterter Landesausschuss prüft Zugangsvoraussetzungen

Welche Leistungen gehören zur ASV?

Abrechnung

Vergütung

Überweisungen

Verordnungen

Formulare