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Stellungnahme der Fachgruppe COVRIIN, des STAKOB und der DGI zum Einsatz von monoklonalen Antikörpern bei COVID-19
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV) vom 21.04.2021
Erste Verordnung zur Änderung der MAKV vom 23.11.2021
Infografik für Patient:innen zum Aushang in der Praxis
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COVID-19: Monoklonale Antikörpertherapie
Bei Patient:innen, die sich in einer frühen Phase einer COVID-19-Infektion befinden und bei denen aufgrund bestimmter Risikofaktoren ein schwerer Krankheitsverlauf und eine stationäre Behandlung zu erwarten sind, hat sich die Verabreichung von monoklonalen Antikörpern in Studien als Therapieoption als günstig erwiesen. Die Therapie sollte frühzeitig im Krankheitsverlauf, möglichst innerhalb von fünf Tagen nach dem Vorliegen eines positiven PCR-Tests, begonnen werden. Die Therapie kann auch als Infektionsprophylaxe bei nicht infizierten Patient:innen angewandt werden, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf auf eine COVID-19-Erkrankung haben.
Praxen können, wenn Sie über die Voraussetzungen verfügen, die monoklonale Antikörpertherapie selbst anbieten und durchführen. Außerdem können Sie Patient:innen an eine Berliner Klinik oder Praxis verweisen, die die Therapie anbieten.
Patient:innen kommen für eine monoklonale Antikörpertherapie in Fragen, wenn sie folgende Kriteren erfüllen:
Kriterien für die monokonale Antikörpertherapie
- Patient:innen im frühen Stadium einer SARS-CoV-2-Infektion (positiver PCR-Test liegt weniger als fünf Tage zurück)
- Patient:innen sind 50 Jahre oder älter
- Patient:innen mit hohen Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf bzw. eine Hospitalisierung
- bisher keine SARS-Cov-2-Impfung bisher erfolgt
- Mögliche Risikofaktoren:
- Adipositas
- Diabetes
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Muskeldystrophie oder vergleichbare neuromuskuläre Erkrankung
- Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
- Chronische Nierenerkrankung
- Laufende Chemotherapie
- Zustand nach Organtransplantation
- Zustand nach Stammzellentransplantation und fortlaufende Immunsuppression
- B-Zell-Depletion (z. B. Rituximab-Therapie)
- HIV-Infektion mit schlecht kontrollierter Erkrankung
- Down-Syndrom (Trisomie 21)
Zugelassene Arzneimittel
Arzneimittel, Wirkstoff und Zulassungsstatus | Aktuelle Verfügbarkeit zur ambul. Versorgung | Prophylaxe | Therapie | Ergänzende Hinweise |
---|---|---|---|---|
Casivirimab/ Imdevimab | Ja | Ja | Ja | |
Regdanvimab | Nein | Nein | Ja |
|
Tocilizumab | Ja | Nein | Ja |
|
Sotrovimab | Ja | Nein | Ja |
|
Tixgevimab/ Cilgavimab | Ja | Ja | Ja |
|
Wenn Praxen die Infusionstherapie nicht selbst durchführen, können die Patient:innen, welche die Voraussetzungen für die monoklonale Antikörpertherapie (MAK-Therapie) erfüllen und bei denen eine Therapie im Rahmen eines individuellen Heilversuchs angezeigt ist, an andere Praxen oder Kliniken verwiesen werden, bei denen die Therapie möglich ist. Bitte beachten: Bevor Patient:innen zu einer der angegebenen Stellen geschickt werden, sollte die Praxis Kontakt mit der Praxis/Klinik aufnehmen.
Aktuell wird die Therapie in 14 Kliniken und neun Praxen durchgeführt:
Berliner Kliniken und Praxen, die die mAK-Therapie anbieten
Praxis | Adresse |
Zentrum für Infektiologie (zibp) | Driesener Straße 20 10439 Berlin 030 / 233 212-665 |
Hausärztliches MVZ am Kutschi | Ollenhauerstraße 3-5 13403 Berlin 030 / 452 86 96 |
Praxis Korok - Hausärzte in Karlshorst | Rheinsteinstrasse 1 10318 Berlin 030 / 501 515 915 |
Infektiologisches Zentrum Steglitz (IZS) | Schloßstraße 119 12163 Berlin 0170 / 47 74 47 1 |
die hausärzte | Stargarder Straße 69 10437 Berlin Pankow 030 / 448 14 15 |
Hausarztpraxis am Steubenplatz | Reichsstraße 84 a 14052 Berlin-Charlottenburg 030 / 300 999 70 |
Dr. Adnan Khamis | Märkische Allee 172 12681 Berlin 030 / 541 05 70 |
Dr. Bernd Steinheuer Praktischer Arzt | Borkzeile 10 13583 Berlin 030 / 333 15 10 |
Dr. med. Anton Kugler / Astrid Vonau Praxis für Allgemeinmedizin / Suchtmedizin | Askanischer Platz 1 10963 Berlin 030 / 254 206 11 0170 / 200 67 00 Praxis@Doktor-Kugler.de |
Welche Kliniken bieten in Berlin die Infusionstherapie an?
Klinik | Kontakt |
Helios Klinikum Emil von Behring |
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St. Joseph Krankenhaus Berlin Tempelhof Dr. med. Hartmut Stocker |
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Charité Universitätsmedizin Campus Mitte Prof. Dr. Norbert Suttorp |
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Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum Berlin-Schöneberg Dr. Caroline Isner |
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Park-Klinik Weißensee Dr. Britta Brien, Leiterin Klinikmanagement |
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Schlosspark-Klinik Charlottenburg Dr. Britta Brien, Leiterin Klinikmanagement |
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Vivantes Klinikum Spandau Prof. Dr. Sven Gläser |
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Vivantes Klinikum Neukölln Prof. Dr. Sven Gläser |
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Vivantes Klinikum im Friedrichshain Dr. Jakob Borchardt |
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Ev. Elisabeth Klinik Dr. Angelika Behrens |
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Helios Klinikum Berlin-Buch Daniel Amrein, Geschäftsführung |
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Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow Chefarzt Dr. med. Thomas König, Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin |
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Martin Luther Krankenhaus Professor Hubertus Mönnikes |
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Informationen für Ihre Patient:innen
Für Ihre Patient:innen stellen wir eine Infografik bereit - diese können Sie herunterladen und in Ihrer Praxis aushängen oder auslegen. Über einen QR-Code kann man alle wichtigen Informationen zur monoklonalen Antikörpertherapie abrufen sowie sich über die teilnehmende Praxen und Kliniken informieren.
Hinweise für Praxen, die die MaK-Therapie selbst durchführen möchten
Praxen können die Infusionstherapie auch selbst durchführen.
Vor Beginn der Infusion muss eine ausführliche Aufklärung der Patient:innen durch die Ärzt:innen erfolgen. Für die Gabe der Infusion muss rund eine Stunde eingeplant werden – hinzukommt ca. eine Stunde Nachbetreuung der Patient:innen. Die Praxen müssen die Verabreichung außerdem sorgfältig dokumentieren.
Der Anspruch auf die Präexpositionsprophylaxe mit Evusheld ist seit dem 8. April 2023 mit der COVID-19-Vorsorgeverordnung geregelt.
Abrechnung und Vergütung
Leistung | GOP | Vergütung |
Therapie mit monoklonalen Antikörpern bei einem mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) | 88400 | 360 Euro
|
Prophylaxe mit monoklonalen Antikörpern bei einem nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten mit einem erhöhten Risiko eines schweren Verlaufs (§ 2 Abs. 2 Nr. 2) | 88401 | 150 Euro |
Zuschlag für einen Besuch im Zusammenhang mit der GOP 88401 (§2 Abs. 2 Nr. 2) | 88402 | 60 Euro |
Lagerung und Abgabe von monoklonalen Antikörpern von der Krankenhausapotheke an den Leistungserbringer (§ 4 Abs. 2) (Abrechnung durch Leistungserbringer) | 88403 | 40 Euro |
Vertragsärzt:innen, die Interesse haben, in ihrer Praxis die Infusionstherapie für an COVID-19-Erkrankte anzubieten, schicken bitte eine E-Mail mit Angabe der Kontaktdaten an kvbe@kvberlin.de. Die KV Berlin setzt sich dann bzgl. weiterer Details mit Ihnen in Verbindung.
Zum Hintergrund
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt die beiden Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern Casirivimab/Imdevimab zur Verfügung. Diese Antikörperkombination hat mittlerweile eine Zulassung durch die Europäische Kommission unter dem Markennamen „Ronapreve“ erhalten. Die Anwendung und Vergütung der zentral beschafften Antikörperkombination Casirivimab/Imdevimab wird durch eine entsprechende Rechtsverordnung (Monoklonale-Antikörper-Verordnung) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 21. April 2021 geregelt, die zum 23. November 2021 um die prophylaktische Indikation ergänzt wurde.