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13.09.2024

Frauen ab 70 Jahren werden ab Januar eingeladen

Mammographie-Screening

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab Januar 2025 können beim Mammographie-Screening-Programm auch Frauen von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden. 

Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entsprechende Regelungen in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie getroffen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist somit um rund 2,5 Millionen Frauen angewachsen.

Wer Anspruch hat, wird alle zwei Jahre angeschrieben und eingeladen. Dies gilt aber nur, wenn im jeweiligen Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldedatenübermittlung vorliegen, die Meldedaten der Zentralen Stelle bereitgestellt werden und die verpflichtende Software einsatzfähig ist. Bei den Zentralen Stellen erfahren Praxen und Frauen auch, welche Bundesländer das meldebasierte Einladungsverfahren umsetzen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsgrundlage für Berlin derzeit noch nicht vorliegt. Die KV Berlin wird dann entsprechend informieren.