Schliessen
LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

12.01.2024

Honorarverhandlungen enden ohne Schiedsamt

Honorarvertrag 2024

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Honorverträge (Vertragsseite)

KV Berlin und Krankenkassen einigen sich auf Eckpunkte zum Honorarvertrag 2024. Es konnten insbesondere weitere förderungswürdige Leistungen für 2024 und sogar schon für 2025 vereinbart werden.

Seit dem Herbst letzten Jahres stand die KV Berlin mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Verhandlungen zum Honorarvertrag für das Jahr 2024. Grundlage für die KV Berlin waren fundierte Forderungen, die sich am berlinweiten Behandlungsbedarf orientierten. Die Verhandlungen waren zäh und schließlich einigten sich beide Parteien, ohne dass die KV Berlin das Schiedsamt anrufen musste. Für die vertragsärztliche Versorgung in Berlin konnten unter anderem wichtige Anpassungen bestehender Fördermaßnahmen, neue förderungswürdige Leistungen sowie eine beträchtliche Erhöhung der Förderung der Notdienststrukturen erreicht werden.

Folgende Eckpunkte für den Honorarvertrag 2024 wurden vereinbart:

Anpassung regionaler Vergütungspunktwert und Behandlungsbedarf
In Anlehnung an den bundesweiten Orientierungswert wird der regionale Vergütungspunktwert um +3,85 Prozent auf 11,9339 Cent erhöht –  das entspricht einer Steigerung von rund +88,5 Mio. Euro in 2024. Zudem wird in 2024 die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses, insbesondere aufgrund der jünger werdenden Berliner Bevölkerung, um  -0,1751 Prozent (ca.  -2,3 Mio. Euro) angepasst. 

Anpassung bisherige Förderungen
Neben der Fortgeltung der Förderung bestehender Maßnahmen, dazu gehören

  • Hausbesuche (GOP 01410),
  • Allergologie (GOP 30130, 30130T, 91130),
  • Schmerztherapie (GOP 30702, 30704),
  • Sehschule (GOP 06320 in Verbindung mit GOP 06333 bzw. GOP 06321 in Verbindung mit GOP 06333),
  • unterversorgte Bezirke,

wird in 2024 die Förderung unterversorgter Bezirke angepasst. So erhöht sich zum einen der Förderzeitraum von 8 auf 12 Quartale. Zum anderen wird die Fördermaßnahme bei Kinderärzten auf die Bezirke Spandau und Reinickendorf erweitert. Insgesamt konnten die bisherigen voraussichtlichen Fördervolumen um weitere 2 Mio. Euro pro Jahr auf rund 10,5 Mio. Euro pro Jahr erhöht werden.

Neue förderungswürdige Leistungen bis 2025
Zu den bestehenden Fördermaßnahmen werden 8 neue Leistungsbereiche mindestens bis zum Jahr 2025 mit einem voraussichtlichen Fördervolumen von insgesamt 2,55 Mio. Euro pro Jahr außerhalb der MGV gefördert. 

Neue Fördermaßnahmen bis 2025:

Botulinumtoxin-Behandlung bei Dystonie, spasmodische Dysphonie, Hyperhidrose, Spastik und Migräneverschiedene Zuschläge bei bestimmten EBM-Leistungen und Diagnosen
chronische Wunden4,50 € Zuschlag auf GOP 02310
Schlaflabor1,1 Cent Zuschlag pro Punkt auf GOP 30900 u. 90901
Patienten mit Morbus Huntington in Einrichtungen ohne Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V30,00 € Zuschlag auf bestimmte Versicherten- bzw. Grundpauschalen
rheumatologische Funktionsdiagnostik9,00 € Zuschlag auf Grundpauschalen GOP 04551 u. 13701
Behebung von Entwicklungsstörungen bei Kindern (ICD-10-GM F80.9G)40,00 € Zuschlag auf Grundpauschale 09210 EBM
Katheter-Versorgung in Pflegeheimen und zu Hause18,00 € Zuschlag auf GOP 02322 u. 02323 beim Besuch im Pflegeheim oder Hausbesuch
Versorgung durch Kiezschwester im Praxisnetz  40,00 € Zuschlag auf hausärztliche Versichertenpauschalen


Die neuen Fördermaßnahmen werden zeitnah durch entsprechende Rundschreiben ausführlich vorgestellt.

Insgesamt steht nun für 2024 ein voraussichtliches Fördervolumen von rund 13,1 Mio. Euro zur Verfügung. 

Anhebung Wegepauschalen und Förderung der Notdienststrukturen
Außerdem Teil der Eckpunkte sind eine Erhöhung der Wegepauschalen bei Hausbesuchen in 2024 um 4,22 Prozent mit einem zusätzlichen Volumen von +130.000 Euro sowie eine Erhöhung der Förderung zur Sicherung der Strukturen des Notdienstes von 2,7 Mio. Euro in 2023 auf 3,3 Mio. Euro in 2024.

Der nun in der Abstimmung befindliche Honorarvertrag (der sich aus den Eckpunkten ergebene Honorarvertrag 2024 steht noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung) wird nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.