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23.03.2023

Mehrwert in den Praxen bisher nicht erkennbar

Mitgliederumfrage E-Rezept

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


In den Praxen ist das E-Rezept gegenwärtig nur ein neues Papierverfahren und so kann sich der eigentliche Nutzen der Anwendung nicht entfalten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der KV Berlin.

Sobald es für das elektronische Rezept (E-Rezept) einen Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte gibt, könnte der E-Rezept-Rollout wieder Fahrt aufnehmen. Die KV Berlin hat das zum Anlass genommen, bei Ihren Mitgliedern zu erfragen, wie das E-Rezept gegenwärtig im Praxisalltag ankommt (alle Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier). Rund 350 KV-Mitglieder nahmen an der Umfrage teil. 

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen insbesondere drei Schwachstellen, die aktuell dazu führen, dass das E-Rezept in den Praxen nicht zur Umsetzung kommt:

  • Verunsicherung: Der immer wieder verschobene Starttermin, ein abgebrochener Rollout. Das suggeriert eine gewisse Unreife der digitalen Anwendung und hält Praxen ab, das E-Rezept bereits jetzt zu nutzen, selbst wenn sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.
  • Kein digitales Verfahren: Mit der Digitalisierung sollen Prozesse vereinfacht werden, nur dann ergibt sich ein Mehrwert. Aktuell ist das E-Rezept in den meisten Fällen keine digitale Lösung, sondern ein weiterer Papierausdruck. Ein Sinn oder Mehrwert ist hier weder den Praxen noch den Patient:innen zu vermitteln.
  • Fehlende Informationen: 25 Prozent der Befragten wissen nicht, ob sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Die KV Berlin sieht hier vor allem auch die PVS-Hersteller in der Pflicht, die Updates für das E-Rezept umzusetzen und ihre Kunden darüber zu informieren. 

Zusammengefasst scheint das E-Rezept derzeit in den Praxen zu Mehrarbeit ohne erkennbaren Mehrwert zu führen. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass Praxen bei der Nutzung des E-Rezeptes zögerlich sind. Hinzu kommt, dass die neue Anwendung auch unter den Patient:innen nicht bekannt ist und vor allem bei älteren Patient:innen auf weniger Akzeptanz stößt.

Die KV Berlin appelliert daher an den Gesetzgeber, hier zügig nachzujustieren und mit Blick auf die angekündigte Digitalisierungsstrategie die Rahmenbedingungen für das E-Rezept zu überdenken bzw. anzupassen und diejenigen stärker einzubinden, die mit den Anwendungen am Ende tagtäglich umgehen müssen. Denn ohne eine ernsthafte Erprobung in den Praxen wird der auf den 1. Januar 2024 verschobene Rollout erneut kläglich scheitern.