Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

28.02.2023

Delegationshinweis in Mutterschaftsrichtlinien gestrichen

Mutterschaftsrichtlinien

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

In den Mutterschaftsrichtlinien werden allein die mit Schwangerschaft und Geburt verbundenen ärztlichen Leistungen geregelt. Für eine Klarstellung wurde der Delegationshinweis gestrichen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Formulierung „Die Hebammenhilfe nach § 24d SGB V ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie“ in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen und die bisherige Regelung zum Delegationsvorbehalt aus den Richtlinien gestrichen (Abschnitt A Nummer 7).

Mit den Änderungen soll klargestellt werden, dass in den Mutterschaftsrichtlinien nur ärztliche Leistungen, nicht aber der Betreuungsumfang durch Hebammen geregelt wird. 

Weitere Informationen gibt die PraxisNachricht der KBV.