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12.01.2026

Ab 1. Januar 2026: Erhöhung der monatlichen TI-Pauschale

TI-Finanzierung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Wie vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt, erhöht sich die monatliche TI-Pauschale zum 1. Januar 2026 entsprechend der Steigerung des Orientierungswertes. 

Die monatliche TI-Pauschale erhöht sich zum 1. Januar 2026 entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes um 2,8 Prozent. Die Erstattungsbeträge, die sich daraus ergeben, hat die KBV in einer Übersicht zur Entwicklung der monatlichen TI-Pauschale zusammengestellt. Damit können Ärzt:innen nachvollziehen, welche TI-Pauschale zum jeweiligen Zeitpunkt gültig war. Die neuen Erstattungsbeträge finden Sie auch auf der KBV-Themenseite zur Telematikinfrastruktur sowie auf der KV-Website.

Außerdem entfallen zum 1. Januar 2026 die TI-Pauschalen 2 und 3, die aufgrund eines TI-Anschlusses oder Konnektortausches zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 reduziert waren. 

Wichtiger Hinweis: Die KBV hat nur eine „Hauptpauschale“, die jeweils eine zusätzliche Unterteilung mit 50-prozentiger Reduzierung enthält. 
Die KV Berlin hat für die Abrechnung der TI-Pauschalen hingegen zwei Gruppen gebildet (Pauschale 1 und Pauschale 2), die dann entsprechend als P1 oder P2 auf dem Kontoauszug abgebildet werden. Der Grund für diese Entscheidung liegt in der technischen Ausgestaltung im Auszahlungssystem der KV Berlin.  
Das bedeutet: 
Die Pauschalen 1 und 2 entsprechen der Pauschale 1 nach KBV
Die TI-Pauschalen 3 bis 6 gibt es nicht mehr.