Der G-BA hat den Anspruch auf biomarkerbasierte Tests beim primären Mammakarzinom erweitert und präzisiert. Anpassungen des EBM sind nicht notwendig.
Das geht aus einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Juli vergangenen Jahres hervor. Der G-BA hat den Anspruch auf biomarkerbasierte Genexpressionstests beim primären Mammakarzinom erweitert und zugleich präzisiert: Der Oncotype DX®-Test ist nun auch für Frauen mit hormonrezeptorpositivem, HER2-negativem, nicht metastasiertem Brustkrebs und bis zu drei befallenen Lymphknoten (N1-Gruppe) erstattungsfähig – vorausgesetzt, die Patientin ist postmenopausal oder es ist eine Ovarialsuppression eingeleitet oder geplant.
Zugleich hat der G-BA die Tests bei prämenopausalen Patientinnen eingeschränkt: Die Durchführung der Tests ist nur zulässig, wenn eine Ovarialsuppression geplant oder bereits eingeleitet wurde. Dabei gilt: Bei nodalnegativen prämenopausalen Patientinnen können weiterhin alle vier zugelassenen Tests – EndoPredict®, MammaPrint®, Oncotype DX Breast Recurrence Score®, Prosigna® – eingesetzt werden.
Bei 1 bis 3 befallenen Lymphknoten (N1) darf ausschließlich der Oncotype DX®-Test durchgeführt und abgerechnet werden – vorausgesetzt, dass eine Ovarialsuppression erfolgt oder geplant ist. Ohne Ovarialsuppression sind biomarkerbasierte Tests bei prämenopausalen Patientinnen gemäß der neuen Nummer 56 der Anlage II der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) nicht mehr vertragsärztlich abrechnungsfähig.
Trotz der geänderten Anspruchsvoraussetzungen für die biomarkerbasierten Tests beim primären Mammakarzinom ergibt sich für den Bewertungsausschuss kein Anpassungsbedarf an den bestehenden Gebührenordnungspositionen (GOP) der Kapitel 8, 13 und 19 des EBM: GOP 08347, 13507, 19402, 19503, 19504, 19505, 19506.

