Für das Melden von implantatbezogenen operativen Eingriffen an Hüft- und Kniegelenken erhalten Ärzt:innen ab 1. Januar eine höhere Vergütung. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Der Zuschlag, den Ärzt:innen seit Jahresbeginn für die Erfassung, Speicherung und Übermittlung der Daten an das Implantateregister Deutschland (IRD) erhalten, steigt von aktuell 78 Punkten (9,94 Euro) auf dann 127 Punkte (16,18 Euro). Ab der siebten Leistung im Quartal sinkt die Bewertung auf 47 Punkte (5,99 Euro).
Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt weiterhin über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01966. Unverändert ist mit 6,24 Euro die Kostenpauschale 40162 für die Meldegebühr, die Ärzt:innen zusätzlich zur GOP 01966 abrechnen.
Hintergrund
Seit Januar dieses Jahres müssen Ärzt:innen operative implantatbezogene Maßnahmen bei Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen an das IRD melden. Dazu wurde die GOP 01966 neu in den EBM aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, welche Kosten für Praxissoftware oder andere technische Lösungen entstehen, die für die Umsetzung des Meldeverfahrens erforderlich sind.
Deshalb hatte der Bewertungsausschuss vorerst eine Vergütung analog zu der bei den Brustimplantaten beschlossen (GOP 01965). Mittlerweile sind dem Bewertungsausschuss Kosten für die Praxissoftware im Zusammenhang mit der gesetzlichen Meldepflicht bei Endoprothesen bekannt. Vor diesem Hintergrund wurde die GOP 01966 jetzt neu bewertet.

