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29.12.2025

9. Nachtrag zum HZV-Vertrag mit der Knappschaft

Hausarztzentrierte Versorgung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Vertrag wird mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst. Änderungen betreffen v. a. das elektronische Vertragsinformationssystem (eVIS), das durch das SFTP-Server-Verfahren der KBV ersetzt wird.

Die KNAPPSCHAFT und die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben den auf der Grundlage von § 73b SGB V geschlossenen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst. Der 9. Nachtrag zum Vertrag ist auf der Vertragsseite hinterlegt.  

Die Anpassungen im Überblick

  • Die Anlage 1 „Teilnahmeerklärung Ärzte“ wird aktualisiert und neu gefasst
  • Die Anlage 2 „Teilnahmeerklärung Versicherte“ wird aktualisiert und neu gefasst. Die neue Teilnahmeerklärung enthält neben der Patienteninformation die Hinweise zum Datenschutz (Anlage 12 „Datenschutz“ wird gestrichen). Die Teilnahmeerklärung ist nicht mehr an die KV Nordrhein zu senden, sondern geht der KNAPPSCHAFT direkt zu. Bei einem Arztwechsel ist die Teilnahmeerklärung ebenso nicht mehr an die KV Nordrhein zu senden.
  • Die Anlagen 3 bis 8 werden in Folge der Ablösung von eVIS gestrichen
  • Die Anlage 9 „Vergütung“ wird zur Anlage 3
  • Die Anlage 10 „Medikationscheck“ einschließlich der Anhänge a und b werden zur Anlage 4
  • Die Anlage 11 „Beratungsgespräch Pflegepersonen“ einschließlich der Anhänge a bis c werden zur Anlage 5
  • Die „Technische Anlage Datenaustausch Arztlisten“ wird als neue Anlage 6 aufgenommen.