Im Rahmen des Vertrags wurde im Modul 2 die Anlage A2 angepasst.
Die 8. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist auf der Vertragsseite hinterlegt.
Im Rahmen des Vertrags wurde die Anlage A2 - Biomarkertestung/Rabattarzneimittel (Modul 2) angepasst. Hintergrund ist die Aufnahme der Biomarker
- Nectin-4 zur Therapie der ICDs C65, C66, C67.- und C68.- UND
- HER zur Therapie der ICD C61.
Diese Biomarker können seit dem 01.12.2025 angewendet werden.

