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12.12.2025

Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie

Onkologie-Vereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


KBV und GKV-Spitzenverband haben für die subkutane medikamentöse Tumortherapie die Aufnahme einer neuen Kostenpauschale in die Onkologie-Vereinbarung vereinbart.

Die neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wird zum 1. Januar 2026 eingeführt. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von tumorspezifischen Medikamenten, die für eine subkutane Applikation zugelassen sind.

Die neue Kostenpauschale hat einen Gebührenwert in Höhe von 70 Prozent der Kostenpauschale 86516 für die intravasale medikamentöse Tumortherapie. Der konkrete regionale Gebührenwert in Euro für die neue Kostenpauschale 86522 wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung er-mittelt (Anhang 2 Teil B der Onkologie-Vereinbarung).

Abrechnung einmal im Behandlungsfall

Ärzt:innen können die neue Kostenpauschale einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abrechnen. Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.

Die Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wird so wie die Kostenpauschalen für die intravasale (86516) beziehungsweise orale (86520) medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag berechnet – entweder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86510 für die Behandlung florider Hämoblastosen oder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86512 für die Behandlung solider Tumore.