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04.07.2024

Notfallversorgung: Ohne Patientensteuerung droht ein Scheitern der Reform

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NotfallGesetz – NotfallG

Seit Jahren wird über eine Reform der Notfallversorgung in Deutschland debattiert. Nun hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ (NotfallGesetz – NotfallG) vorgelegt, das die massiven Probleme in den deutschen Rettungsstellen lösen und das nationale Notfallsystem generell neu ordnen soll. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin begrüßt die Zielsetzung des vorgelegten Referentenentwurfes, kritisiert aber, dass dieser grundlegende Themen wie eine intelligente Steuerung von Patientenströmen in der Notfallversorgung außen vor lässt.

Einer der Schwerpunkte des Referentenentwurfes aus dem Bundesgesundheitsministerium liegt auf dem Bereich der niedergelassenen, ambulant tätigen Ärzt:innen, die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Leistungen, die diese in der ambulanten Notfallversorgung anbieten. „Wir begrüßen den von Karl Lauterbach vorgelegten Referentenentwurf“, sagt Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. „Fragen der Finanzierung der geplanten ambulanten Notfallversorgung, etwa die Vorhaltepauschalen, müssen allerdings dringend geklärt werden.“ Neben der Leerstelle der adäquaten Finanzierung lässt der Referentenentwurf auch die Frage aus, wie Patient:innen in Zukunft in die für sie richtige Versorgungsform, ambulant oder stationär, gelenkt werden können. Es fehlt im Entwurf etwa die Festlegung eines verbindlichen Patientenpfades, der Abfolgen in der Patientensteuerung definiert.

Dem Entwurf nach sollen in den Rettungsstellen von Krankenhäusern Integrierte Versorgungszentren (INZ) entstehen, an die sich Patient:innen zunächst wenden sollen. Die INZ sollen die Notaufnahmen mit den Notfallpraxen der KVen verbinden und gemeinsame Tresen unterhalten, also Anmeldungen zur Ersteinschätzung von Patient:innen, von wo aus diese in die richtige medizinische Versorgung geleitet werden. Allerdings sollen nicht alle Krankenhäuser ein INZ bekommen. „Das ist ein Konstruktionsfehler im Gesetz“, kritisiert Dr. Burkhard Ruppert. „Denn was geschieht, wenn ein Patient künftig in die Rettungsstelle eines Krankenhauses ohne INZ geht? Notfälle müssen natürlich immer behandelt werden, aber wie wir wissen, kommen auch viele Menschen in die Rettungsstellen, die keine Notfälle sind.“

Nach Ansicht der KV Berlin sollten Rettungsstellen ohne INZ verpflichtet werden, Patient:innen an solche mit INZ zu verweisen. Ausnahmen sind Notfälle. Ist dem aber nicht so, sollte auch nicht behandelt werden dürfen oder doch erfolgte Behandlungen nicht honoriert werden. „Ohne Pflicht zur Patientensteuerung und ohne vernünftige Sanktionen funktioniert die Notfallversorgung der Zukunft nicht“, so Dr. Burkhard Ruppert. „Wenn wir das Thema Patientensteuerung nicht aktiv angehen und umsetzen, wird die Reform der Notfallversorgung nur halb gelingen oder sogar scheitern.“