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11.10.2023

Versorgungsangebot VorsorgePlus: Vertrag angepasst

VorsorgePlus

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

VorsorgePlus (Vertragsseite)

 

Die Änderungen betreffen die frühzeitige Diagnostik und Behandlung einer Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks.

Die KV Berlin, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben sich auf den Abschluss einer 2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen – VorsorgePlus mit Wirkung zum 01.10.2023 geeinigt. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Anlage 2.2 zum Vertrag, das Versorgungsprogramm zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung einer Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks.

Änderungen im Überblick:

  • Die Zielsetzung dieser besonderen Versorgung wurde auf Anraten des Bundesamtes für soziale Sicherung (BAS) erweitert und konkretisiert, sodass sich die Zielsetzungen und Inhalte dieses Vertrages mehr von der Regelversorgung abheben.  
  • Die Teilnahmevorrausetzungen der Versicherten wurden um weitere gesicherte Diagnosen ergänzt. Allerdings sind die Diagnosen zu Gelenkschmerzen im Hüft- oder Kniegelenk entfallen.  Teilnahmevoraussetzung ist nun ausschließlich das Vorliegen einer Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks (M16, M17). Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigung sind nicht mehr erforderlich. 
  • Die Umsetzungsinhalte wurden umfangreich erweitert und beinhalten nun den Hinweis auf Angebote der Ernährungsberatung, die Förderung des Rauchstopps und der Rauchentwöhnung, die Erhebung des individuellen Sturzrisikos und die regelmäßige Beurteilung des individuellen Risikoprofils des Patienten. 
  • Zudem wurden die Förderung nichtmedikamentöser therapeutischer Ansätze und die intensive Begleitung medikamentöser Therapie durch den Hausarzt aufgenommen. 

Neu im Vertrag:

  • Verwendete Gesundheits-App enthalten einen Medikationsplaner mit Erinnerungsfunktion und Dokumentation der Anwendungshäufigkeit von Schmerzmitteln.

Derzeit befindet sich die 2. Änderungsvereinbarung noch im Unterschriftenverfahren.