Einige Facharztgruppen sind von der Nachweispflicht bestimmter TI-Anwendungen befreit. Die Liste der Ausnahmefachgruppen wurde nun um die Humangenetiker erweitert.
5. Änderungsvereinbarung vom 01.02.2024 zur Vereinbarung vom 30.03.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; gültig ab 01.01.2024
4. Änderungsvereinbarung vom 01.02.2024 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab 01.01.2024
Das Ergebnis der KBV-Umfrage zeigt: das E-Rezept ist in den Praxen angekommen. 92 Prozent der befragten Ärzt:innen nutzen es. Probleme gibt es noch mit der Technik oder beim Einlösen in der Apotheke.
Genehmigungspflichtige Leistung Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger, Durchführungsbestimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zur Qualitätsprüfung gemäß der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) Anlage I Nr. 2 -Substitutionsgestützte Behandlung…
Ein neues Angebot an Videos und Veranstaltungen zeigt Praxen wie die Implementierung von digitalen Anwendungen in den Praxisalltag gelingt und welche Vorteile diese für die Versorgung bringen.
In der Ultraschall-Vereinbarung wurde zum 1. Januar 2024 die Prüfquote zur Stichprobenprüfung reduziert und das Bewertungsschema der KBV wurde als Anlage VIII aufgenommen.
Für die Leistungserbringung der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) benötigen Vertragsärzt:innen eine Genehmigung der KV Berlin. Die entsprechende QS-Vereinbarung wurde angepasst.
4. Änderungsvereinbarung vom 26.01.2024 zur Vereinbarung vom 30.01.2018 zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen, gültig ab 01.01.2024
5. Änderungsvereinbarung vom 26.01.2024 zur KV-eigenen und KV-übergreifenden MGV-Bereinigung einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der KV Berlin und dem BKK Landesverband Mitte; mit Wirkung zum 01.01.2024
Honorarvertrag vom 07.09.2023 für den Zeitraum 01.01. - 31. 12.2023 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V, LESEFASSUNG inkl. 1. Änderungsvereinbarung
1. Änderungsvereinbarung vom 17.01.2024 zum Honorarvertrag vom 07.09.2023 für den Zeitraum 01.01. - 31. 12.2023 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V
Laut BMG-Verordnung müssen Praxen zum 1. März über eine aktuelle und zertifizierte Software zum Erstellen von eArztbriefen verfügen. Doch nicht alle Softwarehersteller können pünktlich liefern.