genehmigungspflichtige Leistung Soziotherapie, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung und Begleitung von Soziotherapie für Genehmigungspflichtige Leistung Soziotherapie, Ärzte gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Soziotherapie in der…
Genehmigungspflichtige Leistung Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der…
Genehmigungspflichtige Leistung Sozialpädiatrisch orientierte Versorgung, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung (GOP 04356) gemäß Abschnitt 4.2.4 EBM in der derzeit gültigen Fassung vom 05.09.2016
Genehmigungspflichtige Leistung Neuropsychologische Therapie, Antrag auf Ausführung und Abrechnung der ambulanten neuropsychologischen Diagnostik und Therapie nach den EBM-Nrn. 30930 bis 30935 gemäß § 3 der Nr. 19 der Anlage 1 „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie…
Vereinbarung vom 27.03.2024 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der mkk – meine krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gültig ab 01.04.2024
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit BKK LV Mitte: Übersicht der BKKn, die am Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens teilnehmen
Die KV Berlin und die mkk – meine krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen geeinigt. Diese tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.
5. Änderungsvereinbarung vom 12.03./20.03.2024 zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, gültig ab 01.04.2024
Anlage A1: Biomarkertestung - Biosimilarquote zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1
Die KV Berlin und die Techniker Krankenkassen haben sich auf grundlegende vertragliche Änderungen geeinigt. Diese betreffen u. a. die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun auch eine Richtlinie für die psychiatrisch-psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche beschlossen.
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der ATMP-QS-Richtlinie wurden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet und sind nun in Kraft getreten.
Kostenerstattung von Impfstoffen für GKV Versicherte Empfehlung der STIKO Gemäß § 20 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz ja G-BA nein Aufnahme der Schutzimpfung in Anlage 1 der SI-RL ja SI-RL (Schutzimpfungs-Richtlinie) Sind Vorrausetzungen, Art und Umfang der Schutzimpfung erfüllt? nein ja …
Bezugswege von Impfstoffen für GKV Versicherte Empfehlung der STIKO Gemäß § 20 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz nein ja G-BA Aufnahme der Schutzimpfung in Anlage 1 der SI-RL nein / noch nicht ja SI-RL (Schutzimpfungs-Richtlinie) Sind die Vorrausetzungen für die Impfung erfüllt? nein …