Mit einer Ausdeckelung der Hausärzt:innen (gegebenenfalls ab dem 1. Quartal 2025) muss auch die HVM-Systematik angepasst werden. Bis mindestens Ende 2024 wird die derzeitige HVM-Regelung fortbestehen.
Über das RLV/QZV hinausgehende Leistungen werden mit einer Fachgruppenquote (Haus-/Fachärzt:innen getrennt) vergütet. Die entsprechende Quote wird Ihnen mit dem Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) mitgeteilt.
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den Aufschlag für den organisatorischen Overhead im Rahmen des Mammographie‐Screening‐Programms zu erhöhen und das Verfahren im EBM zum 1. Juli umzustellen.
An der bundesweiten Befragung zum Stand der Digitalisierung in den Praxen können jetzt alle niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen teilnehmen. Die Umfrage läuft noch bis zum 25. August.
Ab dem 1. August 2024 können Frauenärzt:innen ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Eine neue QS-Seite auf der KV-Website informiert über die Anforderungen zur Beantragung der neuen Leistung.
längerfristige Vertretung, Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungs-/
Sicherstellungsassistenten nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Zulassungsbezirk Berlin-Bundeshauptstadt
Praxisorganisation; längerfristige Vertretung, Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Zulassungsbezirk Berlin-Bundeshauptstadt
Anlage 6: Teilnahmeerklärung Arzt zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 04.07.2024, § 3, § 9 mit Wirkung zum 01.01.2024
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 04.07.2024, § 11, 12 mit Wirkung zum 01.01.2023
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 404.07.2024, § 12 mit Wirkung zum 01.01.2022