Anlage 1 - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 30.11.2018
Anlage 3 - Hinweise zur Vertragsumsetzung der Satzungsimpfvereinbarung zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.07.2024
Vertrag vom 28.03.2024 über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 der Verträge zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V zu den DMPs Asthma bronchiale und COPD zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2024
Die Corona-Impfung kann ab sofort mit dem neuen Impfstoff Comirnaty JN.1 unter Angabe der jeweiligen Symbolnummer (SNR) 88345 über die KV Berlin abgerechnet werden. Die Vergütung beträgt 12,98 €.
genehmigungspflichtige Leistung, Akupunktur, gemäß§135 Abs. 2 SGB V über die Teilnahme an einer Fallkonferenz/einem Qualitätszirkelzum Thema „Chronische Schmerzen“
Mit einer Ausdeckelung der Hausärzt:innen (gegebenenfalls ab dem 1. Quartal 2025) muss auch die HVM-Systematik angepasst werden. Bis mindestens Ende 2024 wird die derzeitige HVM-Regelung fortbestehen.
Über das RLV/QZV hinausgehende Leistungen werden mit einer Fachgruppenquote (Haus-/Fachärzt:innen getrennt) vergütet. Die entsprechende Quote wird Ihnen mit dem Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) mitgeteilt.
Für technisch defekte Konnektoren und Kartenterminals, die ersetzt werden müssen, haben die Krankenkassen einen Pauschalbetrag für die Erstattung bereitgestellt. Die Kostenerstattung kann über einen formlosen Antrag bei der KV Berlin beantragt werden. Konkrete Details zu den notwendigen Angaben…
Nein. Wenn Sie Ihre Patient:innen im Quartal ausschließlich per Video und/oder Telefon behandelt haben und keine Versichertenkarten einlesen konnten, wird nicht zwingend das Honorar gekürzt. Wichtig: Es dürfen keine Gebührenordnungspositionen abgerechnet worden sein, die einen persönlichen…
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den Aufschlag für den organisatorischen Overhead im Rahmen des Mammographie‐Screening‐Programms zu erhöhen und das Verfahren im EBM zum 1. Juli umzustellen.
An der bundesweiten Befragung zum Stand der Digitalisierung in den Praxen können jetzt alle niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen teilnehmen. Die Umfrage läuft noch bis zum 25. August.
Ab dem 1. August 2024 können Frauenärzt:innen ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Eine neue QS-Seite auf der KV-Website informiert über die Anforderungen zur Beantragung der neuen Leistung.