Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2021
Vertrag vom 21.10.2019 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 11.05.-31.12.2019
Vertrag vom 17.08.2020 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 01.01.-31.12.2020
Vertrag vom 23.04.2021 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 01.01.-31.12.2021
Vertrag vom 15.03.2022 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin, gültig vom 01.01.-31.12.2022
Vertrag vom 24.02.2022 zwischen der KV Berlin und dem Land Berlin gemäß § 75 Abs. 6 SGB V über die ambulante ärztliche Versorgung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine mit Anspruch auf medizinische Leistungen nach §§ 4, 6 AsylbLG, gültig ab 24.02.2022
Vergütungsvereinbarung vom 18.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 14.02.2022 über die Bereiche Zwischenstaatliches Auslandsabkommen und Bundesbehandlungsscheine mit der AOK Nordost, gültig vom 01.01. bis 31.12.2022
Vergütungsvereinbarung vom 24.01.2023 über die Bereiche Zwischenstaatliches Auslandsabkommen und Bundesbehandlungsscheine mit der AOK Nordost, gültig vom 01.01. bis 31.12.2023
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der BKK VBU, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der DAK Gesundheit, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der Siemens-BKK, gültig ab 01.01.2016
Vertrag vom 29.11.2012 für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 73c SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2013
Rundschreiben der KV Berlin vom 27.04.2021: Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse (TK) Beitritt der BKK VBU zum 15.04.2021
Sind Praxen in besonderem Maße von gestiegenen Energiepreisen betroffen, können sie bis zum 31. Mai eine Kostenerstattung für das 1. Quartal 2023 im Online-Portal der KV Berlin beantragen.
Vorerst ist es nur möglich Anträge auf Neufestsetzung des Praxis-Euro-Volumens (PEV) für das Jahr 2022 zu stellen. Anträge für das Jahr 2023 können erst mit dem Vorliegen des Honorarverteilungsmaßstabes 2023 und nach der Budgetzuweisung für das 1. Quartal 2023 gestellt werden.
Sie können…
In bestimmten Fällen können Praxen eine Neufestsetzung ihres Budgets beantragen. Die dafür geltende Verwaltungsrichtlinie wurde angepasst und ist jetzt auf der Website der KV Berlin einsehbar.