Sind Praxen in besonderem Maße von gestiegenen Energiepreisen betroffen, können sie bis zum 31. Mai eine Kostenerstattung für das 1. Quartal 2023 im Online-Portal der KV Berlin beantragen.
Vorerst ist es nur möglich Anträge auf Neufestsetzung des Praxis-Euro-Volumens (PEV) für das Jahr 2022 zu stellen. Anträge für das Jahr 2023 können erst mit dem Vorliegen des Honorarverteilungsmaßstabes 2023 und nach der Budgetzuweisung für das 1. Quartal 2023 gestellt werden.
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In bestimmten Fällen können Praxen eine Neufestsetzung ihres Budgets beantragen. Die dafür geltende Verwaltungsrichtlinie wurde angepasst und ist jetzt auf der Website der KV Berlin einsehbar.
Wenn Menschen mit Behinderung eine Krankenhausbegleitung benötigen, erhalten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ab dem 1. Juli 2023 eine Vergütung für die Ausstellung einer formlosen Bescheinigung.
Besteht bei Patient:innen eine Absonderungspflicht, kann bei Ausstellung einer telefonischen AU mit anschließendem Postversand die Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden.
Die KV Berlin hat sich mit den Berliner Krankenkassen geeinigt: Die COVID-19-Impfung ist rückwirkend zum 8. April 2023 Kassenleistung und die Vergütung für die Grippeschutzimpfung wird angehoben.
Dr. Gabriela Stempor und Dr. Kerstin Zeise bilden den Vorsitz der 16. Vertreterversammlung. Sie wurden von den VV-Mitgliedern der KV Berlin am 27. April 2023 gewählt.
Wegen einer Cyberattacke auf den IT-Dienstleister BITMARCK konnten seit Montag viele AU-Daten nicht an Krankenkassen versendet werden. Praxen sollten in diesen Fällen die AU-Daten erneut versenden.
Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Knappschaft wurden zum 1. April aktualisiert und die Vergütung für an den Verträgen teilnehmende Ärzt:innen wurde angehoben.
Die Publikation der KBV soll Ärzt:innen beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik und weiterführenden Diagnostik bei Verdacht auf Eisenmangel unterstützen.
Frauen sollen künftig früh in der Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Der Mutterpass wird entsprechend angepasst, aktuelle Versionen behalten ihre Gültigkeit.
Nach Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung hat der Bund Details zur Schutzimpfung sowie zur Präexpositionsprophylaxe in der COVID-19-Vorsorgeverordnung festgelegt.
Arztpraxen mit hohem Energieverbrauch können sich für 2023 Kosten für zusätzliche Stromkosten erstatten lassen. Die KV Berlin erarbeitet derzeit ein entsprechendes Antragsverfahren.