Vertrag vom 12.12.2008 über die Beteiligung an den Kosten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
zwischen der AOK, VdAK, BKK, IKK, Knappschaft, Gartenbau und der KV Berlin; gültig ab 01.02.2009
Vertrag vom 18.03.2020 über die ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung auf Grundlage von § 75 Abs. 68GB V zwischen dem Trägerverein der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen, dem Verein für Berliner Stadtmission und der KV Berlin;
gültig ab 01.04.2020
Anlage 2: Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der EU-Richtlinie 2013/33/EU des Rates; zum Vertrag vom 18.03.2020 über die ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung auf Grundlage von § 75 Abs. 68GB…