Ja, eine Überweisung mit Vermittlungscode ist eine Alternative zum Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) bei der die hausärztliche Praxis den Termin nicht selbst vermitteln muss.
Der Code auf der Überweisung dient der Kennzeichnung der Dringlichkeit und ermöglicht eine Vermittlung…
Ein Überweisungsschein ist beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) sinnvoll, damit für die Psychotherapeutische Sprechstunde Zuschläge zur Grundpauschale möglich sind.
Zum Vorgehen:
Für Ihre Abrechnung nutzen Sie die hausärztliche Überweisung. Der…
Nein, die Neupatientenregelung entfiel zum 1. Januar 2023. Seitdem gelten neue bzw. höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Weitere Infos finden Sie hier.Eine Übersicht über die anderen TSVG-Regelungen finden Sie hier.
Nein, die offene Sprechstunde ist nicht zum 1. Januar 2023 weggefallen und kann weiterhin abgerechnet werden.Eine Übersicht über TSVG-Regelungen finden Sie hier.
Es gibt keinen direkten Ausgleich, dafür wurden zum Teil Anpassungen bei den anderen TSVG-Fällen vorgenommen. Daraus resultiert eine bessere Vergütung für HA-Vermittlungsfälle und TSS-Fälle. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Zuschläge sowie die gesamte Behandlung des Arztgruppenfalls werden weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet.Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein erwachsener Patient bzw. eine erwachsene Patientin hat Anspruch auf sechs Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall. Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu zehn Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall…
50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung sind verpflichtend vor einer Akutbehandlung, vor den probatorischen Sitzungen und der anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie.
Ausnahmen: Der Patient /die Patientin war vorher in stationärer oder…
Ja, die Definition Krankheitsfall lässt dieses zu (siehe FAQ Nr. 363).
Bitte achten Sie hierbei aber grundsätzlich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V, wonach Leistungen ausreichend, notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Die Akutbehandlung dient der Symptomreduktion bei akuten Krisen und soll Patient:innen auf eine anschließende Therapie oder andere Maßnahmen vorbereiten. Jedem Patienten/jeder Patientin stehen dafür pro Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) 24 Behandlungseinheiten mit 25-minütiger Dauer zur Verfügung.
Es stehen sechs zusätzliche Einheiten á 25 Minuten je Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) bei Patient:innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie bei Patient:innen mit geistiger Behinderung (ICD-10: F70-F79) zur Verfügung.
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen den Fallwert. Hier wären zu nennen die Fallzahl und das zur Verfügung stehende Geld. Wenn die Arztgruppe ihre Fallzahl insgesamt um fünf Prozent steigert, kann durch die Absenkung um zehn Prozent nur eine Fallwertsteigerung von circa fünf Prozent herbeigeführt…
Entscheidend ist, ob Sie Ihr Budget überschreiten. Die Überschreitung des Budgets richtet sich allein nach den abgerechneten Leistungen. Für die Bemessung des Budgets ist die zugewiesene RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals und die abgerechnete RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals relevant. Wichtig…