Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Zulassungsausschuss Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin gem. Paragraf 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V (Job-Sharing)
Mädchensprechstunde M1: Rundschreiben vom 30.04.2025, Beitritt der BKK24 und der Novitas BKK zum 01.07.2025, Austausch der Anlagen 1 und 3 (ab 01.07.2025)
Hybrid-DRG Abrechnungsordnung der KV Berlin zum Vertrag über die Abrechnung von Leistungen der Hybrid-DRG gemäß § 115 f SGB V mit der KV Berlin, gültig ab 05.05.2025
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Die Anmeldung für das Long-COVID-Netzwerk erfolgt mittels Ihres üblichen Passwortes im geschützten Mitgliederbereich der Website. Zusätzlich zu dieser bilateralen Austauschmöglichkeit werden regelmäßig Online-Netzwerktreffen organisiert. Bei den Treffen werden Fälle vorgestellt und diskutiert. Mehr…
Nein.
Sofern Sie wegen Erkrankung, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen die Praxis schließen müssen, denken Sie bitte auch immer daran, für Ihre Patient:innen gut ersichtlich eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen. (§32 Ärzte-ZV)
Weitergehende Informationen zur Vertretung finden…
In begrenztem Umfang darf die Fallzahl bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) steigen.
Ja. Regelung nach Rechtsprechung: bis zu 25 Prozent Fallzahlsteigerung im Vergleich zu Quartalen ohne Ärzt:innen in Weiterbildung.
Gemäß § 32 SGB X wird…